15.05.2015 – 14:09
Lübeck (ots) – Am Donnerstag (14.05.15) verfolgten mehrere Streifenwagen einen Fahrzeugführer unter anderem durch die Ortschaften Neustadt und Grömitz über die Bundesstraße 501 bis nach Lütjenbrode.
Gegen 03:40 Uhr meldete ein Zeuge, dass ein grauer Hyundai Tucson ohne Licht und in Schlangenlinien auf der B 501 in Fahrtrichtung Grömitz unterwegs ist. Beamte der Polizeistation Grömitz sowie des Polizeireviers Neustadt nahmen daraufhin die Verfolgung des Fahrzeugs auf. Später waren auch Streifenwagen des Autobahnreviers Scharbeutz und des Polizeireviers Heiligenhafen an der Verfolgungsfahrt beteiligt. Ein 21-jähriger Fahrer aus Ostholstein flüchtete vor den eingesetzten Beamten und fuhr mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch Grömitz und anschließend auf der B 501 wieder in Richtung Neustadt. In Bliesdorf verfolgten die Beamten das Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von fast 200 km/h. Auch in Neustadt fuhr der Mann rücksichtslos und unter Missachtung jeglicher Verkehrsregeln. Im weiteren Verlauf setzte der Hyundai-Fahrer seine Flucht auf der Autobahn 1 in Fahrtrichtung Norden fort. Als Streifenwagen hier auf gleiche Höhe aufschließen konnten, versuchte er diese zu rammen und gegen die Leitplanken zu drängen. In Höhe der Abfahrt Neustadt-Pelzerhaken fuhr der Mann erneut auf die B 501 und flüchtete wieder in Richtung Grömitz. Von hier aus führte er sein Fahrzeug in rücksichtsloser Fahrweise weiter in Richtung Grube-Heiligenhafen. In Höhe der Ortschaft Lütjenbrode endete die Flucht. Der Tatverdächtige kam von der Straße ab und an einem Baum zum Stehen. Nach ersten Erkenntnissen war der 21-jährige augenscheinlich nicht verletzt. Sein Fahrzeug allerdings, wurde bei dem Unfall nicht unerheblich beschädigt. Bei den Versuchen, den Hyundai zu stoppen, wurden insgesamt drei Streifenwagen beschädigt, wobei einer nicht mehr fahrbereit ist. Das Fahrzeug des Ostholsteiners wurde bei dem Unfall ebenfalls nicht unerheblich beschädigt. Während der gesamten Verfolgungsfahrt fuhr der 21-Jährige hauptsächlich in der Mitte der Fahrbahn oder aber auf der Gegenfahrbahn. Zu dieser Nachtzeit kam es nach jetzigen Erkenntnissen glücklicherweise nicht zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Bei dem Fahrer konnte Atemalkohol festgestellt werden und ein Test ergab einen vorläufigen Wert von 1,77 Promille. Eine Blutprobenentnahme war die Folge. Der Führerschein des Autofahrers wurde sichergestellt. Er muss sich nun wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs und Sachbeschädigung verantworten. Es entstand ein Gesamtsachschaden von etwa 45.000 Euro.
Rückfragen bitte an:
Swantje Heuermann
Polizeidirektion Lübeck
Polizeidirektion Lübeck Pressestelle
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de