POL-HB: Nr.: 0293 –Polizei „begleitet“ Radfahrer am Vatertag–

12.05.2015 – 09:33

Bremen (ots)

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Ort: 	Bremen Zeit: 	14.05.2014 

Christi Himmelfahrt steht vor der Tür und viele Radler werden wieder auf den Fahrradwegen der Stadt unterwegs sein. Grund genug für die Bremer Polizei, einige Verhaltensregeln rund um das Thema Fahrrad in Erinnerung zu bringen.

2014 verletzten sich in der Stadt Bremen fast 1300 Radfahrer bei Verkehrsunfällen. Etwa die Hälfte der Unfälle verursachten die Radfahrer selbst. Zu den Hauptunfallursachen zählen nach wie vor Alkohol und Drogen.

Die Polizei wird am Donnerstag besonders darauf achten, dass Radfahrer nicht übermäßig stark alkoholisiert unterwegs sind. Die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt bei 1,6 Promille. Sie müssen demnach, selbst wenn es nicht zu einem Unfall gekommen sein sollte, mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen. Als Radfahrer macht man sich auch bereits ab 0,3 Promille strafbar, wenn gleichzeitig Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien) festgestellt werden. Sollte ein stark alkoholisierter Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnen und – bei Feststellung der charakterlichen Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen – die Fahrerlaubnis entziehen.

Weiter wird die Polizei am Vatertag darauf achten, dass

   - die Fahrräder verkehrssicher sind 
   -Verkehrs- und Rettungswege freigehalten werden 
   -vermeidbare Ruhestörungen unterbleiben 
   -Verunreinigungen des Naturschutzgebietes beseitigt werden 

Für alle Freunde des Wassersports, die den Feiertag zum Anlass nehmen, eine Bootstour auf der Weser zu unternehmen, noch folgender Hinweis: Ebenso wie im Straßenverkehr gelten auch für Bootsführer strenge Vorschriften bezüglich des Fahrens unter dem Einfluss alkoholischer Getränke (ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, sowie ab 1,1 Promille, Verdacht einer Straftat). Die Wasserschutzpolizei wird daher an Himmelfahrt mit zusätzlichen Einsatzkräften auf dem Wasser präsent sein und darauf achten, dass Sportbootführer die entsprechenden Vorschriften einhalten.

Allen friedlich feiernden „Vätern“ wünscht die Polizei Bremen einen entspannten Tag, eine verletzungsfreie Heimkehr und empfiehlt natürlich beim Radeln einen Fahrradhelm zu tragen. Dieser kann zwar keine Unfälle vermeiden, aber zumindest schwere Verletzungen verhindern.

ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235 

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Quelle: news aktuell / dpa