POL-TUT: Horb: Zurücknahme Warnhinweis – Telefonberatungen ohne strafbaren Hintergrund

11.05.2015 – 17:45

Landkreis Freudenstadt (ots) – Wir berichteten in der Pressemitteilung vom Sonntag von verdächtigen Telefonwerbern, bei denen der Verdacht bestand, dass sie versuchten eine 84-jährige Frau zu betrügen. Mittlerweile stellte sich heraus, dass tatsächlich Außendienstmitarbeiter einer von einem namhaften Telekommunikations-Provider beauftragten Firma interessierte Kunden aufzusuchen. Von einem Betrug oder Betrugsversuch ist deshalb nicht auszugehen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen erfolgte die telefonische Kontaktaufnahme als auch die Beratungstätigkeit legal. Wir bitten dies in die Berichterstattung aufzunehmen.

Rückfragen bitte an:

Michael Aschenbrenner
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Quelle: news aktuell / dpa