POL-SZ: Pressebericht für das Polizeikommissariat Peine vom 11. Mai 2015

11.05.2015 – 08:53

Peine (ots) – Wohnungseinbruch

In der Nacht zu Sonntag wurde in Hohenhameln, OT Soßmar, Lange Reihe, in ein dort stehendes Wohnhaus eingebrochen. Ein bisher nicht bekannter Täter drang über die Kellertür in das Gebäude ein und durchsuchte alle Räumlichkeiten. Nachdem er Bargeld und Schmuck an sich genommen hatte, verließ er das Haus unerkannt. Die Schadenshöhe steht noch nicht fest.

Mit nicht zugelassenem Mini-Quad Unfall verursacht

Am Sonntag kam es gegen 13:50 Uhr in Edemissen zu einem Verkehrsunfall, den ein 12-jähriger mit einem nicht zugelassenem und führerscheinpflichtigen Mini-Quad verursacht hat. Das Kind war von einer Grundstückszufahrt nach rechts auf eine innerörtliche Landesstraße gefahren und dort mit einem Pkw Citroen Berlingo, der in diesem Moment dort vorbei fuhr, zusammengestoßen. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall keine Person verletzt. Am Pkw entstand Sachschaden in noch nicht bekannter Höhe.

Fahrt unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein

Am Sonntagvormittag sollte gegen 07:00 Uhr ein 19-jähriger Einwohner aus Schellerten, der mit einem Pkw Hyundai unterwegs war, von der Polizei kontrolliert werden. Die Polizei war von einer Zeugin darüber informiert worden, dass der Heranwachsende offensichtlich unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken zu stehen schien und gerade in Hohenhameln von einer dortigen Bäckerei losgefahren sei. Der Pkw kam der Polizei, die auf dem Weg nach Hohenhameln war, in Höhe Rosenthal / Berkum mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit entgegen. Als die Polizeibeamten wendeten und ihn anhalten wollten, flüchtete der 19-Jährige und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Er fuhr kurz darauf auf den Parkplatz vor der Einmündung zu K 31 und setzte seine Flucht zu Fuß fort. Er konnte jedoch schnell von der ihn verfolgenden Beamtin gestellt werden. Im Fahrzeug befand sich noch eine 17-jährige Heranwachsende, die durch die halsbrecherische Fahrt gefährdet worden war. Zudem wurde sie bei dem starken Bremsmanöver auf dem Parkplatz leicht verletzt. Wie sich herausstellte, hatte der 19-jährige keine Fahrerlaubnis und stand deutlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke. Die weitere Überprüfung der Polizei ergab, dass sich auf dem Kennzeichen aufgeklebten Fotokopien der Zulassungsstempel, die mit Tesafilm befestigt wurden, befanden. Dem Heranwachsenden wurde ein Blutprobe entnommen und u.a. ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.

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Quelle: news aktuell / dpa