10.05.2015 – 12:25
Peine (ots) – Diebstahl aus Kellerraum Fr., 08.05.2015, 10:00 – Sa., 09.05.2015, 07:00 Uhr. 31224 Peine, Breite Straße 20. Bislang Unbekannte gelangten vermutlich durch eine unverschlossene Hintertür des Mehrfamilienhauses in den Keller, hebelten eine Kellertür auf und entwendeten diverses Werkzeug. Entwendet wurden ein Rasenmäher, Sebelsäge, Kettensäge und diverses Werkzeug. Die Schadenshöhe wurde mit ca. 1130 EUR angegeben.
Verkehrsunfall Sa., 09.05.2015, 12:00 – Sa., 09.05.2015, 12:30 Uhr. 31228 Peine, Daimlerstraße, Parkplatz Lidl- Markt. Ein noch unbekannter Fahrzeugführer beschädigte bei einem Fahrmanöver den geparkten Pkw einer 45-jährigen Peinerin. Der Verursacher entfernte sich dann unerlaubt vom Ort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Die Schadenshöhe steht noch nicht fest.
Versuchter Einbruch in Kindergarten Do., 07.05.2015, 13:30 Uhr. 31228 Peine, Hesebergweg 3 b. Evangelischer Kindergarten „St. Petrus“. Unbekannte versuchten eine Außentür zum Freigelände des Kindergartens aufzuhebeln, um so in den Kindergarten einzudringen. Es blieb beim Versuch. Jedoch entstand Sachschaden in Höhe von 100 EUR.
Fahrraddiebstahl Mi., 25.03.2015, 13:00 – Do., 26.03.2015, 16:00 Uhr. 31224 Peine, Schützenstraße, Fahrradständer ggü. Bahnhof Peine. Ein Peiner stellte sein Fahrrad an einem Fahrradständer anschlossen ab. Als er sein Fahrrad am nächsten Tag abholen wollte, sei dies entwendet worden. Entwendet wurde ein 28″ Herren-Trekkingrad im Wert von ca. 300 EUR.
Fahren ohne Fahrerlaubnis Di., 05.05.2015, 16:15 Uhr. 38159 Vechelde – Sierße, Hannoversche Straße. Ein 20-jähriger Peiner führte zum wiederholten Male ein geschwindigkeitsmanipuliertes Mofa, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es folgte die Untersagung der Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Drosselung und eine Strafanzeige.
Ruhestörungen Fr., 8.10.2015 – 10.05.2015. Landkreis Peine. Am Wochenende kam es zu mehreren Lärmbelästigungen durch Gartenparty’s und laute Musik bei Privatfeiern. In allen Fällen wurden die Verantwortlichen zur Ruhe ermahnt und kamen der Ermahnung auch nach, so dass keine Folgemßnahmen getroffen werden mußten.
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