IM-MV: Ausschreibung zur Spielbankerlaubnis wird wiederholt

07.05.2015 – 15:02

Schwerin (ots) – Das Innenministerium hatte im Februar 2014 die Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb von Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern europaweit neu ausgeschrieben, da die Spielbankengesellschaften des Landes von der Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung ihrer Erlaubnis zu stellen, keinen Gebrauch gemacht hatten. Diese Ausschreibung musste ergebnislos beendet werden.

Mit Ablauf der Ausschlussfrist am 25.04.2014 sind im Ministerium für Inneres und Sport drei Anträge eingegangen, die entsprechend der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Informationen zum Ausschreibungsverfahren umfangreich geprüft wurden.

Im Ergebnis dieser Prüfung hatte lediglich einer von drei Antragstellern den Antrag fristgerecht und vollständig eingereicht, mithin die erste Stufe des Verfahrens erfolgreich absolviert. Die Anträge der übrigen Antragsteller wurden nach schriftlicher Anhörung abgelehnt. Beide Ablehnungsbescheide sind inzwischen bestandskräftig. Der noch im Verfahren verbliebene Antrag wurde mit Schreiben vom 11. März 2015 zurückgezogen. Das Verfahren musste deshalb mangels geeigneter Bewerber beendet werden.

Zur Erfüllung ihres ordnungsrechtlichen Auftrages wird das Ministerium für Inneres und Sport auf der Grundlage des Spielbankengesetzes Mecklenburg-Vorpommern in Kürze die Ausschreibung einer Spielbankerlaubnis für das Land Mecklenburg- Vorpommern wiederholen.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

Quelle: news aktuell / dpa