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Pressemitteilung zum Versammlungsgeschehen LEGIDA und deren Gegenveranstaltungen am 04. Mai 2015
Verantwortlich: Maria Braunsdorf
Stand: 04.05.2015, 23:00 Uhr
Pressemitteilung zum Versammlungsgeschehen LEGIDA und deren Gegenveranstaltungen am 4. Mai 2015
Das Aktionsbündnis LEGIDA meldete für den 4. Mai 2015 wiederum, auf althergebrachter Strecke, einen Aufzug an: Ausgehend vom Simsonplatz über den westlichen Ring bis zum Richard-Wagner-Platz und von dort zum Ausgangspunkt zurück.
Obwohl die Anmelder von LEGIDA mit mehr Zulauf als in den letzten Wochen gerechnet hatten, sind die Teilnehmerzahlen, zumindest optisch wahrnehmbar, gesunken. Auch zum Gegenprotest ließen sich offenbar weit weniger Personen mobilisieren. Fünf Veranstaltungen sollten zum Großteil in Sicht- und Hörweite der Strecke stattfinden. Der Zulauf war jedoch geringer als erwartet.
Dennoch versuchten trotz Absperrung immer wieder Personengruppen, die einen großen Teil des Weges den LEGIDA-Sympathisanten parallel folgten, auf die Aufzugsstrecke zu gelangen. Das wurde seitens der Polizei verhindert und damit mögliche Blockadeversuche unterbunden.
Jedoch wurden vor Beginn der Versammlung vier LEGIDA-Sympathisanten im Clara-Zetkin-Park aus einer Gruppe von LEGIDA-Gegnern heraus, angegriffen und mindestens einer verletzt. Durch umgehende Fahndungsmaßnahmen in Tatortnähe konnten zwei Männer festgestellt werden, die als die mögliche Tatverdächtige identifiziert wurden. Gegen diese wird nun zumindest wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Zum fortgeschrittenen Abend versammelten sich schließlich 150 LEGIDA-Gegner spontan auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz und gaben ihre Meinung unter dem Motto: „Für Demokratie und Toleranz“ kund. Mit Ende des LEGIDA-Aufzuges gegen 21:45 Uhr beendete auch der Versammlungsleiter der Spontandemonstration die Kundgebung auf dem Leuschnerplatz.
Insgesamt wurde wieder ein friedlicherer Verlauf als an vielen anderen Montagen festgestellt. Dass es zu keinen größeren Ausschreitungen kam, ist jedoch dem großen Polizeiaufgebot zu verdanken. Dennoch registrierten die Einsatzkräfte der Polizei drei Straftaten – zwei gefährliche Körperverletzungen und ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. (MB)
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Quelle: Polizei Sachsen