BPOL-KI: Lübeck / Puttgarden (Vogelfluglinie): Illegale Migration – 17 Personen mussten in Lübeck den Zug verlassen

04.05.2015 – 15:28

BPOL-KI: Lübeck / Puttgarden (Vogelfluglinie): Illegale Migration - 17 Personen mussten in Lübeck den Zug verlassen
Bundespolizei

Kiel (ots) – Zugbegleiter informierte telefonisch die Bundespolizei, da die Personen keinen Fahrausweis hatten.

Innerhalb einer Woche hatte die Bundespolizeiinspektion Kiel es mit 30 Personen ohne bzw. mit unzureichenden Identitätspapieren zu tun – davon fanden 2 Sachverhalte mit 4 Personen in Kiel statt.

Am Sonntag, 03.05.2015, wurde die Leitstelle der Bundespolizei in Kiel telefonisch über 17 Personen im Eurocity Hamburg – Kopenhagen informiert, die keinen Fahrschein hätten. Um die Identität der Personen zu prüfen, warteten im Lübecker Hauptbahnhof Beamte der Bundespolizei auf den Zug. Da die „Schwarzfahrer“ sich nicht ordnungsgemäß ausweisen konnten, war die Fahrt in Lübeck zu Ende. In der Dienststelle der Bundespolizei wurde mit Hilfe von Sprachmittlern die Identität der Personen geklärt. Es handelte sich um 13 Personen aus Eritrea (1 Jugendliche, 16 sowie 12 männliche Personen im Alter zwischen 14 – 40), 1 Jugendlichen aus Afghanistan (16), 2 Syrer (22, 27) sowie 1 Marokkaner (23). Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sowie Vorbringen von Schutzersuchen wurden sie zur Untersuchung in ein Krankenhaus, in Jugendhilfeeinrichtungen sowie an eine Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.

9 Personen aus Eritrea, Somalia, Afghanistan und dem Kosovo (15 – 31 Jahre alt) waren bereits in der vergangenen Woche, 27.04. – 02.05.2015, in Lübeck bzw. in den Zügen aus und nach Fehmarn – also ebenfalls auf der Vogelfluglinie – ohne die erforderlichen Papiere durch die Bundespolizei kontrolliert. Sie hatten ebenfalls Schutzersuchen vorgebracht und wurden an die gleichen Institutionen der Ausländerbehörde übergeben.

Im Kieler Hauptbahnhof wurden am 30.04.2015 1 Jugendliche aus Somalia (16) sowie 1 Iraker (26) kontrolliert, am 02.05.2015 Jugendliche (17) aus Eritrea bzw. Somalia. Alle Vier konnten sich nicht ausweisen, brachten Schutzersuchen vor und wurden letztendlich ebenfalls durch die Bundespolizei an Jugendhilfeeinrichtungen sowie Erstaufnahmeeinrichtung übergeben.

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Quelle: news aktuell / dpa