04.05.2015 – Feiertagsfahrerverbot missachtet – PR
Meyenburg
Ein 45 Jahre alter Mann wurde am 01.05.15 auf der Bundesautobahn 24 zwischen den Anschlussstellen Meyenburg und Putlitz einer Verkehrskontrolle unterzogen, da der Fahrer mit seinem Kleintransporter samt Anhänger gegen das Feiertagsfahrverbot verstoßen hatte. Während der Kontrolle stellten die eingesetzten Beamten schwarz-weiß-rote Aufkleber an den vorderen und hinteren Kennzeichentafeln des Fahrzeuges fest. Die Aufkleber in den Farben des Deutschen Reiches waren mittig mit dem Buchstaben „D“ versehen und verdeckten die linksseitige amtlich standardisierte Europalitze mit Nationalitätenkennung am entsprechenden Kennzeichen. Der Mann wurde aufgefordert die Aufkleber von den Kennzeichen zu entfernen und die Weiterfahrt mit Anhänger wurde untersagt. Im weiteren Verlauf wurde der Mann wieder auf Höhe der Anschlussstelle Suckow fahrend erkannt. Die Aufkleber befanden sich immer noch auf den Kennzeichen. Der Mann zeigte hier den Beamten eine „Staatsangehörigkeitsbescheinigung“ vor. Diese stellt eine Totalfälschung bzw. Fantasieurkunde dar und wies Kopien von amtlichen Siegeln bzw. dem Bundesadler auf. Eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung wurde hierzu gefertigt. Des Weiteren entfernte der Mann im Beisein der Polizeibeamten die Aufkleber von den Kennzeichen. Die Kriminalpolizei führt die Ermittlungen.