29.04.2015 – 11:48
Tuttlingen (ots) – Jeder Streifenbeamtin oder jedem Streifenbeamten ist die Situation nur zu gut bekannt. Man möchte einen Fahrzeugführer kontrollieren, schaltet das Signal „Stopp Polizei“ ein und nichts geschieht. Der Betroffene nimmt den hinter sich fahrenden Polizeiwagen nicht wahr, weil er während der Fahrt nicht in den Rückspiegel schaut. Im nächsten Schritt sind die Beamten gezwungen das Blaulicht einzuschalten, was jedoch den Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet freie Bahn zu schaffen und nicht anzuhalten. Missverständnisse sind vorprogrammiert. Deshalb bleibt der Streife häufig nichts anderes übrig als das zu kontrollierende Fahrzeug zu überholen und von vorne anzuhalten. Für die Streifenbesatzung unter Umständen jedoch eine lebensgefährliche Situation. Besonders bei Dunkelheit sind die Beamten im Lichtkegel der Scheinwerfer des zu kontrollierenden Fahrzeuges wie auf dem Präsentierteller zu erkennen. Die Polizisten hingegen sehen kaum etwas.
Mit der landesweiten Einführung der neuen Anhalte-Unterstützungssignale, einem roten „Flasher“ (Blitzer) als Aufmerksamkeitserreger sowie dem vom bekannten Martinshorn unterscheidenden „Yelp-Ton“, wie er aus Amerika bereits bekannt ist, verfolgt die Polizei des Landes zwei Ziele: Die Verbesserung der Eigensicherung sowie gleichzeitig eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Sollte ein Verkehrsteilnehmer auf das Anhalte-Signal (Stopp Polizei) nicht reagieren, wird das optische Unterstützungssignal „Flasher“ zugeschaltet. Reicht das immer noch nicht, können die Beamten das Tonsignal „Yelp“ zuschalten und erreichen damit größte Aufmerksamkeit. Für die Verkehrsteilnehmer wird es künftig wesentlich einfacher. Schaltet eine Streifenwagenbesatzung das Rotlicht und womöglich noch das „Yelp-Horn“ an, heißt das unmissverständlich: „Wir wollen dich kontrollieren“.
Rückfragen bitte an:
Michael Aschenbrenner
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-112
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/