POL-FR: Denzlingen: Nicht kleinlich Elztal: Knapp drüber

29.04.2015 – 09:55

Freiburg (ots) – LANDKREIS EMMENDINGEN – (2 Meldungen) –

Denzlingen: Nicht kleinlich

Eine durchaus „seltene Begegnung“ zwischen Lokomotive und Auto am Dienstagmorgen zeigte, dass es durchaus sinnvoll ist, sich im Straßenverkehr auch an kleinlich wirkende Vorschriften zu halten: Ein Autofahrer hatte am frühen Morgen seinen Kleinwagen offensichtlich auf einem der letzten, für ihn günstig wirkenden, Parkplätzen geparkt. Hierbei stand sein Auto gerade mal eine Reifenbreite über einer durchgezogenen Linie, die den Parkplatz von einem Abstellgleis trennt. Später wurde dann genau dieses selten genutzte Gleis für Rangierarbeiten von einer Lok mit einem Anhänger befahren. Hierbei streifte der etliche Tonnen schwere Güterwaggon den Kleinwagen und beschädigte diesen erheblich. Selbstverständlich bestehen auch für die Fahrzeugführer von Schienenfahrzeugen gewisse Aufmerksamkeitspflichten; da der Wagen jedoch zum Einen falsch geparkt war und wie es aussieht auch in einen Bereich eingefahren wurde, in den er gar nicht hätte fahren dürfen, dürfte dies vermutlich bei der Schadenersatzregelung mit der Versicherung zu Nachfragen führen.

Elztal: Knapp drüber

Es ist nur schwer möglich und auch sehr gefährlich, sich sozusagen an den noch erlaubten Grenzwert der Alkoholkonzentration „heranzutrinken“. Dies zeigt die Erfahrung der Polizei und häufig gehörte Erklärungen von Verkehrsteilnehmern, die bei einer Alkoholüberprüfung über ihren Alkoholwert überrascht sind. Ganz ähnlich passierte dies einem Autofahrer, den die Polizei in der Nacht auf Mittwoch stoppte. Beim Atemalkoholtest vor Ort zeigte sich zunächst ein Wert, der knapp oberhalb der 0,5 Promille Grenze lag. Beim zweiten – auch gerichtlich verwertbaren – Test beim Polizeirevier erreichte der Mann sogar einen noch etwas höheren Wert. Dies hatte noch in der Nacht zur Folge, dass er nicht mehr fahren durfte. Ferner erwartet ihn nun ein Bußgeld. Bereits unterhalb der Grenze von 0,5 Promille spielt die Alkoholkonzentration dann eine Rolle, wenn es zum Unfall gekommen ist, oder sogenannte Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinien, hinzukommen. Die Polizei rät, spätestens nach dem ersten (kleinen) Getränk das Auto besser stehen zu lassen.

rb/ma

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Quelle: news aktuell / dpa