29.04.2015 – 16:28
Diepholz (ots) – Fahrraddiebstahl ist kein Kavaliersdelikt
Viele Fahrradfahrer nutzen das schöne Wetter für einen Ausflug ins Freie – auch Diebe erfreuen sich dieser Zeit. Ein Fahrrad ist schnell geklaut – vor allem, wenn es nicht einmal abgeschlossen ist.
An diesem verlängerten Wochenende steigen im gesamten Landkreis und der Umgebung Maifeiern, dann folgen Himmelfahrt und Pfingsten. Viele Besucher fahren zu diesen Anlässen mit ihrem Fahrrad an. Sehr ärgerlich, wenn sie dann vor der Heimfahrt feststellen müssen, dass ihr Fahrrad verschwunden ist. Diebe scheinen auch nicht gerne zu Fuß zu gehen und nutzen diese Gelegenheit, an ein neues Fahrrad zu gelangen.
Doch einem Fahrraddiebstahl kann man sehr gut und mit geringem Aufwand entgegenwirken:
Stellen sie ihr Fahrrad verschlossen an einer belebten und beleuchteten Straße ab, auch wenn Sie dann ein paar Schritte gehen müssen. Achten Sie darauf, dass das Fahrrad mit einem fest verankerten Gegenstand verschlossen wird, wie an einem Fahrradständer. Ketten Sie ihr Fahrrad, wenn Sie in einer Gruppe einen Ausflug machen, aneinander. Mehrere Fahrräder auf einmal zu stehlen, dauert Dieben oft zu lange. Lassen Sie sich vor einem Schlosskauf gut beraten – hier lohnt es sich vielleicht ein paar Euro mehr zu investieren.
Aber auch abseits der Feste sollten Sie immer darauf achten, auch bei kurzen Abwesenheiten, das Fahrrad stets sicher zu verschließen und den oben genannten Ratschlägen zu folgen.
Sollte es dann doch zu einem Fahrraddiebstahl kommen, ist es hilfreich, wenn ein Fahrradpass vorhanden ist. Diesen erhalten sie bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Dieser Pass sollte im besten Fall bereits beim Kauf ausgefüllt werden. Die Polizei bietet hierzu auch eine „Fahrradpass-App“ für iPhones sowie Android-Smartphones an. Besonders wichtig ist hierbei die Eintragung der Fahrradrahmennummer, die in jedem Fahrrad einmalig eingestanzt zu finden ist.
Fahrraddiebstahl ist kein Kavaliersdelikt – Neben der Strafbarkeit wegen Diebstahl kann auch ein schwerer Diebstahl in Betracht kommen, wenn das Fahrrad gegen die Wegnahme besonders gesichert war.
Mehr Informationen erhalten Sie bei ihrer Polizeidienststelle, oder unter http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-einbruch/diebstahl-von-zweiraedern.html
Rückfragen bitte an:
Uta-Masami Münch
Polizeiinspektion Diepholz
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