BPOL-HRO: Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel VfL Osnabrück gegen F.C. Hansa Rostock – Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik –

29.04.2015 – 12:00

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Rostock/Schwerin/Bad Kleinen/Wimsar (ots) – Am Sonntag, den 03. Mai 2015 findet in der osnatel-Arena in Osnabrück das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem VfL Osnabrück und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Rostocker Fans nach Osnabrück reisen. Hierzu werden auch die regelmäßig verkehrenden Zugverbindungen in Richtung Osnabrück genutzt.

Aus Sicherheitsgründen ist für Bahnreisende die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom

   -	03. Mai 2015, 04:00 Uhr bis 24:00 Uhr untersagt. 

Der Geltungsbereich umfasst zunächst folgende Regionalzugverbindungen auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes von Rostock, über Hamburg, Bremen nach Osnabrück, Rostock, Wismar, Bad Kleinen, Lübeck, Hamburg, Bremen nach Osnabrück sowie Schwerin, Wittenberge, Stendal, Braunschweig nach Osnabrück und zurück:

Hinfahrt: 	RE 4330, ME 82004, RE 4457, RE 79456, RB 17809, RB 		 27870, RE 28286, RE 4302, ME 82006, RE 17813, RE 		14057, RE 13102, RE 14341, RE 13192, RE 21409, ME 		82008, RE 4461, RE 4304, ME 82010, RE 14059 

Rückfahrt: RE 14062, ME 82027, RE 4319, HKX 1805, RE 4321, RE 26293, RB 27895, RB 17836, RE 79483, ME 81927 IRE 18099, RE 79490

Diese Verfügung gilt für alle Personen, die diese Zugverbindungen nutzen. Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage auch auf weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden. Die Einhaltung des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt werden. Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht. Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
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www.bundespolizei.de.

Quelle: news aktuell / dpa