27.04.2015 – 07:00
Landkreis Verden (ots) –
TANZ IN DEN MAI - LANDKREIS VERDEN UND POLIZEIINSPEKTION VERDEN/OSTERHOLZ ACHTEN AUF JUGENDSCHUTZ (Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Verden und der Polizeiinspektion Verden/Osterholz) LANDKREIS VERDEN. Wie im letzten Jahr werden auch auf den diesjährigen Veranstaltungen zum Tanz in den Mai der Landkreis Verden und die Polizeiinspektion Verden/Osterholz die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kontrollieren. Die Veranstalter, die Securitymitarbeiter und die Wirte der beiden großen Feste in Fischerhude und Blender ziehen an einem Strick, wenn sie das Ziel verfolgen, dem exzessiven Alkoholkonsum bei Jugendlichen entgegenzuwirken. Zuviel Alkohol, insbesondere auf Großveranstaltungen, bedeutet erfahrungsgemäß auch immer, dass im Rausch Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begangen werden. "Wir haben 2014 sehr positive Erfahrungen bei der Umsetzung des Konzepts gemacht", so Jürgen Brüns, Leiter des Einsatz- und Streifendienstes bei der Polizei in Achim. In Fischerhude und Blender vernichteten die Jugendschutzteams diverse Spirituosen von Jugendlichen oder stellten Alkoholika-Flaschen sicher. "Unser Vorgehen dürfte dazu beigetragen habe, dass keine Person mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden musste", fügt Brüns hinzu. Daher wird die Polizei am Veranstaltungstag in Fischerhude und Blender jeweils mit einer angemessenen Anzahl von Beamtinnen und Beamten erneut dafür sorgen, dass es zu keinen negativen Auswüchsen kommen wird. Heike Nodorp, Jugendschutzbeauftragte des Landkreises Verden, führt mit den örtlichen Ordnungsämtern und der Polizei auf den Festgeländen sowie im Umfeld Jugendschutzkontrollen durch. Nicht altersgerechte mitgebrachte Alkoholika werden im Bedarfsfall sichergestellt bzw. einvernehmlich ausgekippt. Angetrunkene Jugendliche müssen damit rechnen, dass ihre Erziehungsberechtigten aufgefordert werden sie abzuholen, um Gefahren für ihr Wohl während der Veranstaltung oder auch danach auf dem Heimweg auszuschließen. Der Fachdienst Jugend und Familie des Landkreises macht anschließend den Erziehungsberechtigten Beratungs- und Unterstützungsangebote. Verfahren werden gegen Erwachsene, die den Jugendlichen verbotenen Alkohol verschafft haben, eingeleitet. Die beauftragte Security ist zur Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes ebenfalls sensibilisiert. "Wir ziehen da alle an einem Strang", so Nodorp, die auf folgende Regelungen hinweisen möchte: In Blender gibt es landkreisweit die einzige Ausnahme. Hier dürfen ortsansässige unter 16-Jährige im Beisein der Eltern das Fest besuchen. Über 16-Jährigen ist der Aufenthalt allein und ohne Muttizettel bis 1 Uhr erlaubt. Ohne gültigen Personalausweis ist kein Einlass möglich! Sonderbusverbindungen ab 1.00 Uhr wurden vom Wirt Sven Sottorf eigens organisiert. Für 2 Euro/Fahrt/Personen kommen alle wieder sicher nach Hause. Weitere Infos zum Shuttleservice gibt es unter www.allerbus.de. Für Fischerhude gelten die üblichen bekannten Regelungen. Zu guter Letzt verbindet die Gäste und die unterschiedlichen Verantwortlichen ein Ziel: Alle Altersgruppen sollen zwei schöne und friedliche Traditionsveranstaltungen erleben können!
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