POL-FR: Nachtrag zu Freiburg/BAB 5: Verkehrspolizei Freiburg kontrollierte frühmorgens den Auslieferverkehr – 10 Kleintransporter aus dem Verkehr gezogen

27.04.2015 – 14:29

Freiburg (ots) – Nachtrag:

Im Lauf dieser Kontrollaktion wurden von den mobilen Selektionskräften noch zwei polnische 40 Tonnen-Sattelzüge wegen völlig maroder Bremsanlagen aus dem Verkehr gezogen. Sie wurden zur Begutachtung zu einer Kfz-Prüfstelle und anschließend zur Instandsetzung der Bremsen in eine Werkstatt verbracht. Außerdem mussten sie neben des Bußgeldbescheides von 205,– EUR noch eine Gebühr von 200,— EUR für die polizeiliche Begleitung bezahlen.

pv/jj

Ursprungsmeldung vom 27.04.2015, 11:46 Uhr:

Freiburg/BAB 5: Verkehrspolizei Freiburg kontrollierte frühmorgens den Auslieferverkehr – 10 Kleintransporter aus dem Verkehr gezogen

Bereits in den frühen Morgenstunden des heutigen Montag, den 27. April 2015, kontrollierten die Verkehrsüberwachungsspezialisten der Verkehrspolizeidirektion Freiburg auf der Autobahn A5 zwischen den Anschlussstellen Nimburg und Freiburg-Nord die Kleintransporter, welche oft als Marktbestücker oder in der Handwerkerbranche oder im gewerblichen Güterverkehr als Schnell- und Eiltransporte eingesetzt werden auf deren Ladung und Gewichte.

Im Kontrollzeitraum zwischen 4:30 und 8 Uhr wurden auf dem Kontrollplatz mit der polizeieigenen „Wiegestraße“ von den insgesamt zehn beanstandeten Lkw-Fahrern acht viel zu schwere Lastwagen festgestellt.

Hierbei wurde ein ukrainischer Klein-Lkw mit Erntehelfer verwogen weil er im „Tiefgang über die Autobahn kroch“. Wie dabei festgestellt, war das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges infolge Rückreisegepäcks und des Gewichtes der 4 Fahrzeuginsassen um 51 % bzw. um ca. 1.500 Kg überschritten.

Ein noch ähnlich hoher Überladungswert wurde von einem deutschen Kleintransporter, welcher in der Baubranche eingesetzt war, festgestellt.

Des Weiteren wurde ein Fahrer beanstandet, weil er seine geladenen Baumaterialien und Werkezuge völlig lose auf der Ladefläche transportierte und somit nicht die einschlägigen Ladungssicherungsvorschriften beachtete.

Die Folge für alle beanstandeten Fahrzeugführer waren natürlich Anzeigenaufnahme mit Bußgeldbescheiden i.H.v. bis zu 250,– Euro. Außerdem kamen Untersagung der Weiterfahrt mit zeitaufwendigem Umladen auf ein Ersatzfahrzeug oder Zwischenlagerung in einer Spedition hinzu.

pv/jj

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Polizeipräsidium Freiburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
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Quelle: news aktuell / dpa