24.04.2015 – 15:50
Karlsruhe (ots) – Gemeinsame Presseerklärung Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Polizeipräsidium Karlsruhe
Ein am frühen Freitagmorgen in einem Geschäft in der Zähringerstraße auf frischer Tat ertappter 22 Jahre alter Einbrecher ist dringend verdächtig, auch für einen am Donnerstagabend in der Südweststadt verübten räuberischen Diebstahl sowie eine Raubtat verantwortlich zu sein. Gegen den jungen Mann, der im Bundesgebiet keinen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzt, stellt die Staatsanwaltschaft Antrag auf Erlass eines Haftbefehls.
Anwohner der Zähringerstraße waren am Freitag gegen 05.20 Uhr auf Scheibenklirren sowie einen vor einem Fachgeschäft für Glaswaren stehenden Verdächtigen aufmerksam geworden und hatten die Polizei alarmiert. Von Kollegen benachbarter Polizeireviere unterstützt, konnten Beamte des Marktplatzreviers den 22-Jährigen dann in einer Abstellkammer des betroffenen Geschäftes entdecken. Dabei nutzte es dem offenbar durch das Einschlagen der Scheibe an einer Hand blutenden Mann auch nichts, dass er sich in gebückter Haltung unter einer Spüle versteckt gehalten hatte.
Bei seiner Durchsuchung förderten die Beamten einen dreistelligen Bargeldbetrag zutage. Schnell stellte sich heraus, dass das Geld vermutlich aus einem am Vorabend verübten räuberischen Diebstahl in einer Spielhalle in der Kriegsstraße wie auch einem anschließend verübten Raub herrührte.
Nach den Ermittlungen der Kriminalpolizei ist davon auszugehen, dass der 22-Jährige gegen 21.30 Uhr in der Spielothek aus einer unverschlossenen Kassenschublade Geld entwendet und anschließend das Weite gesucht hatte. Als ihm vier aufmerksam gewordene Zeugen folgten, wurde er gegenüber zwei Verfolgern gewalttätig und raubte einem der Helfer einen 50-Euro-Schein. Die nach dem Geschehen von der alarmierten Polizei ausgelöste Sofortfahndung hatte zunächst nicht zum Erfolg geführt.
Gegenüber den Ermittlern hat der Beschuldigte nach Hinzuziehung eines Dolmetschers inzwischen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Seine Vorführung vor dem zuständigen Richter ist noch für Freitagnachmittag vorgesehen.
Dr. Tobias Wagner, Staatsanwalt
Fritz Bachholz, Erster Polizeihauptkommissar
Polizeipräsidium Karlsruhe
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