23.04.2015 – 11:17
Ulm (ots) – Auf rund 2500 Euro summiert sich der Sachschaden, den ein Unbekannter beim Einbruch in ein Vereinsheim angerichtet hat. Der Täter suchte das an einem Golfplatz gelegene Gebäude in der Zeit zwischen Dienstagabend und Mittwochmorgen auf und drang mit brachialer Gewalt in den Büroraum ein. Dort suchte er nach Bargeld. Ohne Erfolg, denn es wurden keine Barschaften außerhalb der Betriebszeit aufbewahrt.
Die Polizei empfiehlt:
Die Polizei empfiehlt, nach Feierabend kein Geld in Gaststätten oder anderen Betrieben zurückzulassen und damit Anreize zu vermeiden. Ihre Erfahrung zeigt, dass man sich vor Einbruch schützen kann: Über ein Drittel der Einbrüche bleibt im Versuch stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen.
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