23.04.2015 – 11:33
Köln (ots) – Ohne Führerschein, dafür aber mit hoher Geschwindigkeit und vermutlich unter Einfluss betäubender Substanzen
Bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 4 ist am Mittwochabend (22. April) ein Führerscheinbewerber (22) schwer verletzt worden. Rettungskräfte kümmerten sich noch an der Unfallstelle um den Kölner und brachten ihn in ein Krankenhaus, wo stationär weiterbehandelt werden musste.
Gegen 20.35 Uhr war der 22-Jährige in seinem BMW auf der A 4 in Fahrtrichtung Heerlen unterwegs. Nach ersten Ermittlungen näherte sich der Minifahrer in Höhe der „Talbrücke Kaltenbach“ mit sehr hoher Geschwindigkeit von hinten an einen VW an. „Der Fahrer hat mehrfach die Lichthupe bedient und auch gedrängelt“, erklärte der Volkswagenfahrer (38) später bei der Unfallaufnahme.
Laut Zeugenaussagen wechselte der BMW wenige Sekunden später auf die rechte Fahrspur und setzte zum Überholen an. Dabei verlor der Kölner die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet ins Schleudern. Nach einem Zusammenstoß mit dem VW driftete der Kleinwagen weiter und kam erst nach über 100 Metern zum Stillstand. Nach der Karambolage schleuderte der Volkswagen in die Schutzplanke, überschlug sich und blieb schließlich auf dem Fahrzeugdach liegen. Vorsorglich wurde auch der 38-Jährige in ein Krankenhaus gebracht. Nach einer ambulanten Behandlung wurde er entlassen.
Alarmierte Polizisten stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass der BMW-Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Vielmehr besucht er grade die Fahrschule um sich auf die Führerscheinprüfung vorzubereiten. Seine Äußerungen gegenüber den Beamten untermauern den Verdacht, dass das Verhalten des Kölners dessen grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verkehrsgesinnung offenbart. Zudem stand er vermutlich unter dem Einfluss von betäubenden Substanzen. Zwecks entsprechender Analyse wurde ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen.
Die Uniformierten leiteten gegen den 22-Jährigen Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung ein.
Beide Unfallfahrzeuge waren so schwer beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten. Zwecks Räumungsarbeiten und Unfallaufnahme war die betroffene Richtungsfahrbahn zeitweise voll gesperrt. Nach der Reinigung der Fahrbahn hoben die Beamten die Sperrung auf. (he)
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