23.04.2015 – 14:29
Kreis Steinburg (ots) – Ein 33 Jahre alter Glückstädter wird beschuldigt und hat bereits zugegeben, im Zeitraum 20./21. April unberechtigterweise Energie bezogen zu haben, um damit in seinem Kellerraum einen Wäschetrockner betreiben zu können – über ein Verlängerungskabel aus einer Steckdose im Gemeinschaftskeller eines Gebäudes in der Flensburger Straße. Darüber zu verfügen, war er aber nicht berechtigt. Die Polizei ermittelt in strafrechtlicher Hinsicht gegen den Mann. Vorgehalten wird ihm „Entziehung elektrischer Energie“ (§ 248c StGB).
Als Grund für sein Handeln hatte der Beschuldigte laut Polizeibericht angegeben: „Weil da kein Strom in den Kellern ist, musste ich mir eine Leitung ziehen.“ Nein, musste er nicht, er hätte einen anderen Weg wählen müssen – wie diejenigen, die sich auf eigene Kosten eine Steckdose in den Kellerraum hatten legen lassen und den Verbrauch dann auch aus eigenem Portemonnaie bestreiten.
Die Steckdose, aus der sich der 33-Jährige bedient hatte, ist für eine Tauchpumpe bestimmt. Eine Mieterin vor Ort brachte es dann auch auf den Punkt: „An dieser Steckdose haben Mieter nichts zu suchen.“
Hermann Schwichtenberg
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