21.04.2015 – 10:36
Ulm (ots) – Ermittlungen wegen Verkehrsunfallflucht hat das Polizeirevier Laupheim (Tel.: 07392/9630) eingeleitet und sucht Hinweise auf einen roten Kleinwagen. Dessen Fahrer oder Fahrerin hat am Montagvormittag auf einem Parkplatz am Herrenmahd ein parkendes Auto gestreift. Reparaturkosten in Höhe von einigen hundert Euro wurden hinterlassen, am Verursacherfahrzeug dürften ebenfalls Streifspuren vorhanden sein.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
Wer nach einem Parkplatzrempler einfach weiterfährt, begeht eine Straftat, auch wenn der Schaden auf den ersten Blick gering erscheint. Ein Zettel mit der eigenen Anschrift oder eine Visitenkarte, die hinter den Scheibenwischer des Unfallgegners geklemmt werden, reichen nicht aus. Wer Unfallflucht vermeiden will, muss warten, bis der Fahrer des anderen Autos kommt. Am besten informiert man die Polizei.
Geldstrafen, Punkte, Fahrerlaubnisentzug und in besonders schweren Fällen können sogar Haftstrafen die Folgen von Unfallflucht sein.
Erschwerend kommen versicherungsrechtliche Konsequenzen hinzu.
Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
++++687992
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/