POL-KA: (KA)Karlsruhe – Filmaufnahmen führen zu Festnahme

21.04.2015 – 16:55

Karlsruhe-Südweststadt (ots) – Die Durchsetzung von Halteverboten anlässlich einer am Dienstagmorgen im Bereich der Karl- und Eberstraße geplanten Filmproduktion führte zur vorläufigen Festnahme eines mit Vorführungsbefehlen gesuchten 43-Jährigen. Allerdings gab der Mann zunächst gegenüber den Polizeibeamten falsche Personalien an und wollte flüchten, was eine Verfolgung zu Fuß und Widerstandhandlungen nach sich zog.

Zunächst hatte gegen 06.10 Uhr ein Verantwortlicher der Filmproduktionsfirma das Polizeirevier Karlsruhe-Südweststadt verständigt, da mehrere im Bereich der Karlstraße geparkte Fahrzeuge die Filmaufnahmen hinderten. Beim Versuch der Beamten, die verantwortlichen Fahrzeughalter zur Vermeidung drohender Kosten für das Abschleppen ihrer Autos ausfindig zu machen, stießen die Ordnungshüter auf ein interessantes Paar: während gegen die 45 Jahre alte Fahrzeughalterin ein Vorführungsbefehl zur Zahlung von 680 Euro, ersatzweise 30 Tage Haft vorlag, hatte ihr 43-jähriger Ehemann gleich wegen zweier Vorführungsbefehle exakt 3.830 Euro zu entrichten oder ersatzweise 118 Tage Haft anzutreten. Allerdings waren beide Personen telefonisch nicht erreichbar.

Als schließlich deren Auto abgeschleppt werden sollte, kam der 45-Jährige hinzu. Er gab bei der Befragung falsche Personalien an, log zu Fragen bezüglich des Fahrzeughalters und rannte davon, als er nach Aufklärung seiner Personalien festgehalten werden sollte. Um die verfolgenden Beamten abzuschütteln, lief er gar auf der Ebertstraße zwischen verkehrsbedingt haltenden Autos durch. Darüber hinaus schlug er nach seinen Verfolgern, sodass zur Abwehr die Hiebwaffe eingesetzt werde musste. Noch am Boden liegend leistete der Mann massiven Widerstand und war erst nach Unterstützung einer weiteren Streifenbesatzung dingfest zu machen. Bei der Auseinandersetzung trug er eine Risswunde und Prellungen davon, die ambulant im Krankenhaus behandelt wurden. Ein Beamter sowie eine Beamtin zogen sich Schürfungen und eine Kapselverletzung zu, blieben jedoch dienstfähig. Nach Bezahlung der ausstehenden Geldbeträge durch einen Bekannten kam der 45-Jährige wieder auf freien Fuß. Seine Ehefrau war indessen noch nicht anzutreffen.

Ralf Minet, Pressestelle

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Quelle: news aktuell / dpa