20.04.2015 – 11:59
Neumünster (ots) – Freitagmittag wurde die Bundespolizei in Neumünster um polizeiliche Unterstützung gebeten. Der Zugbegleiter eines Regionalexpress hatte einen Mann festgestellt, der nicht ansprechbar und alkoholisiert war.
Bei Ankunft des Zuges von Hamburg im Bahnhof Neumünster, konnten die Bundespolizisten auch den besagten Fahrgast im Zug feststellen. Sie mussten den Mann allerdings wecken. Einen Fahrschein konnte der 33-Jährige jedoch nicht vorweisen.
Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen.
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