POL-TUT: Tuttlingen: Ergebnisse des Polizeipräsidiums Tuttlingen nach 18 Stunden Blitzmarathon

17.04.2015 – 12:56

Landkreise Freudenstadt, Rottweil und Tuttlingen sowie Schwarzwald-Baar-Kreis und Zollernalbkreis (ots) – Ergebnisse des Polizeipräsidiums Tuttlingen nach 18 Stunden Blitzmarathon

Am Donnertag beteiligte sich das Polizeipräsidium Tuttlingen ab 6 Uhr in den Landkreisen Freudenstadt, Rottweil und Tuttlingen sowie dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Zollernalbkreis gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen und Landratsämtern am dritten bundesweiten Blitzmarathon. Wegen der Trauerfeier für die Opfer des Germanwings-Flugzeugabsturzes am Freitag wurde der Aktionszeitraum um sechs Stunden verkürzt und somit endete der Blitzmarathon um Mitternacht.

Im Vorfeld des Blitzmarathons wurden dem Polizeipräsidium Tuttlingen insgesamt 349 sogenannte „Aufregerstellen“ gemeldet. „Aufregerstellen“ sind Streckenabschnitte, an denen nach dem Empfinden der Bürgerinnen und Bürger zu schnell gefahren wird. Zudem bestand die Möglichkeit, sich als Messpate registrieren zu lassen und die gemeldeten Kontrollstelle zu besuchen. Diese Gelegenheit nahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen 13 Messpaten wahr.

In Absprache mit den Kommunen und Landkreisen wurden am Donnerstag knapp 120 Kontrollstellen eingerichtet. Insgesamt wurden 45.233 Fahrzeuge (Vorjahr 41.240) gemessen. Beanstandet wurden 1.848 Fahrer (Vorjahr 1.246), hauptsächlich wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber auch wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurts sowie Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss. Insgesamt 24 Fahrer (Vorjahr 13) müssen mit einem Fahrverbot rechnen. Es wurden 327 Fahrer (Vorjahr 117) wegen Geschwindigkeitsverstöße von über 21 Kilometer pro Stunde angezeigt. Gebührenpflichtig verwarnt wurden 1.508 Fahrer (Vorjahr 1.129).

Fast die Hälfte aller gemessenen Fahrzeuge (21.361 Fahrzeuge) wurden von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Verkehrsüberwachungsgruppen Balingen, Freudenstadt und Villingen-Schwenningen der Verkehrspolizeidirektion Zimmern o.R. gemessen, die im gesamten Bereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen zuständig sind. Von den 21.361 Fahrzeugen wurden insgesamt 1.014 Fahrzeuge beanstandet. Davon werden 241 Fahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 Kilometer pro Stunde angezeigt. Auf 16 Fahrer wird sogar ein Fahrverbot zukommen. Weitere 770 Fahrer wurden gebührenpflichtig verwarnt. Die höchste Überschreitung (170 Kilometer pro Stunde) wurde auf der Bundesautobahn A 864 gemessen. Die vorwerfbare Überschreitung des Autofahrers betrug abzüglich der Toleranz 63 Kilometer pro Stunde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde.

Im Landkreis Freudenstadt wurden 3.106 Fahrzeuge gemessen. Davon wurden 133 Fahrzeuge beanstandet. Insgesamt sieben Fahrer wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 Kilometer pro Stunde angezeigt. Weitere 126 wurden gebührenpflichtig verwarnt. Die höchste Überschreitung wurde im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Horb gemessen. Die höchste vorwerfbare Überschreitung (88 Kilometer pro Stunde) betrug abzüglich der Toleranz 35 Kilometer pro Stunde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde.

Im Landkreis Rottweil wurden 6.744 Fahrzeuge gemessen. Davon wurden 114 Fahrzeuge beanstandet. Insgesamt zwölf Fahrer wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 Kilometer pro Stunde angezeigt. Weitere 102 wurden gebührenpflichtig verwarnt. Die höchste und vorwerfbare Überschreitung (127, 87 und 77 Kilometer pro Stunde) betrug abzüglich der Toleranz in den Zuständigkeitsbereichen Polizeireviere Oberndorf, Rottweil und Schramberg jeweils 24 Kilometer pro Stunde – zulässig waren 100, 60 und 50 Kilometer pro Stunde.

Im Landkreis Tuttlingen wurden 2.101 Fahrzeuge gemessen. Davon wurden 60 Fahrzeuge beanstandet. Ein Fahrer wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 Kilometer pro Stunde angezeigt. Weitere 59 wurden gebührenpflichtig verwarnt. Die höchste Überschreitung wurde im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Tuttlingen gemessen. Die höchste vorwerfbare Überschreitung (52 Kilometer pro Stunde) betrug abzüglich der Toleranz 19 Kilometer pro Stunde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis wurden 8.396 Fahrzeuge gemessen. Davon wurden 322 Fahrzeuge beanstandet. Insgesamt 47 Fahrer wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 Kilometer pro Stunde angezeigt. Von den 47 Fahrern wird auf drei ein Fahrverbot zukommen. Weitere 270 Fahrer wurden gebührenpflichtig verwarnt.

Im Zollernalbkreis wurden 3.525 Fahrzeuge gemessen. Davon wurden 205 Fahrzeuge beanstandet. Insgesamt 20 Fahrer wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 Kilometer pro Stunde angezeigt. Von den 20 Fahrern wird auf vier ein Fahrverbot zukommen. Weitere 181 Fahrer wurden gebührenpflichtig verwarnt. Die höchste Überschreitung wurde im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Albstadt gemessen. Die vorwerfbare Überschreitung betrug abzüglich der Toleranz 49 Kilometer pro Stunde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde.

Beim Zusammenführen der gebührenpflichtigen Verwarnungen und Anzeigen mussten die Polizeibeamten der Verkehrsüberwachungsgruppe Freudenstadt feststellen, dass der 40-jährige Autofahrer, der bereits am Morgen mit 170 Kilometern pro Stunde auf der Bundesautobahn A864 angehalten und angezeigt wurde, noch einmal wegen einem Geschwindigkeitsverstoß aufgefallen ist. Er wurde danach auf der Bundesstraße 27 – Höhe Donaueschingen-Mitte – erneut angehalten, weil er bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 Kilometer pro Stunde mit 109 Kilometer pro Stunde fuhr.

Rückfragen bitte an:

Bärbel Schatz
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-113
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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Quelle: news aktuell / dpa