POL-MFR: (773) Rabiater Ladendieb griff Zeugen an

17.04.2015 – 12:35

Nürnberg (ots) – Gestern Nachmittag (16.04.2015) entwendete im Stadtteil Langwasser Süd ein 34-jähriger Mann aus Nürnberg Parfum. Als der Diebstahl bemerkt wurde griffen der Mann und seine 29-jährige Begleiterin mehrere Passanten und Polizeibeamte an.

Gegen 16:45 Uhr bemerkte eine 37-jährige Angestellte eines Drogeriemarktes in der Glogauer Straße den 34-Jährigen, als dieser in Begleitung einer Frau mit einem Parfum, im Wert von ca. 90 Euro, den Markt ohne zu bezahlen verlies. Als die 37-Jährige die Begleiterin auf den Vorfall ansprach, schlug der Dieb der Angestellten gegen den Oberkörper.

Ein älteres Ehepaar (68 und 71 Jahre) kam der Frau zu Hilfe, woraufhin das Duo auf die beiden einschlug und den 71-Jährigen bedrohten.

Als ein 34-jähriger Mann ebenfalls helfend ergriff, wurde auch er Opfer des gewalttätigen Übergriffs. Sowohl die Angestellte der Drogerie, als auch die drei Helfer erlitten leichte Verletzungen. Nach dem Eintreffen mehrerer Polizeibeamte verhielt sich das stark alkoholisierte Pärchen weiterhin sehr aggressiv, beleidigte und bedrohte auch die Einsatzkräfte, woraufhin beide festgenommen wurden. Zwei Beamte erlitten leichte Verletzungen.

Während die 29-Jährige nach erfolgter Sachbearbeitung wieder entlassen wurde, stellte die zuständige Staatsanwaltschaft gegen den 34-Jährigen Haftantrag.

Nachdem der 34-jährige kurze Zeit später in dem Hafträumen weiterhin randalierte, sich selbst verletzte und Einrichtungsgegenstände beschädigte, wurde er zur weiteren ärztlichen Behandlung in eine Fachklinik eingewiesen. Von dort flüchtete der Mann kurze Zeit später.

In den Hafträumen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 150 Euro. Beamten der Polizeiinspektion Nürnberg Süd gelang es schließlich den Flüchtigen heute Morgen in seiner Wohnung erneut festzunehmen. Dieser wird im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.

Das Duo muss sich nun neben mehreren Körperverletzungsdelikten, Bedrohung, Beleidung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafrechtlich verantworten.

Mario Wilde

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Quelle: news aktuell / dpa