17.04.2015 – 13:20
Flensburg, Schleswig, Kappeln (ots) – Donnerstagmorgen, 16.04.15, kam es in Kappeln zum Betrug einer 49-jährigen Frau, die auf das Angebot einer reisenden Tiefbaukolonne einging:
Man hatte ihr an der Haustür die Erneuerung der Asphaltierung der großzügigen Auffahrt für einen Festpreis von mehreren tausend Euro angeboten und mit den Arbeiten begonnen. Angeblich hätte man noch von anderen Aufträgen übrigen Splitt dabei, den man zu einem Viertel des üblichen Preises verarbeiten könnte.
Die Bauarbeiter drängten mehrfach darauf, Bargeld zu erhalten. Die 49-Jährige ging darauf jedoch nicht ein. Schließlich wurde ein größerer Betrag überwiesen. Die Kolonne rückte ab, Schlaglöcher blieben unbehandelt, Splitt lag auf der Auffahrt. Seither kehrten die Arbeiter nicht zurück.
Die Geschädigte erstattete Strafanzeige. Die Kriminalpolizei Schleswig ermittelt werden gewerbs- und bandenmäßigen Betruges.
Die mit LKW, Split, Anhänger und Walze angerückten vier Tatverdächtigen werden wie folgt beschrieben: Ein Tatverdächtiger gab sich als Ire aus, sprach gebrochenes Deutsch, hatte helle Haut, blonde leicht rötliche Haare, war 170 cm groß, etwa 47 Jahre alt, muskulös und schlank. Ein Tatverdächtiger war jung und schlaksig, sprach englisch, war 20-25 Jahre alt und hatte schwarze Haare. Zwei Tatverdächtige waren ebenfalls dunkelhaarig aber 45-55 Jahre alt. Außerdem hatten sie einen silberfarbenen PKW mit britischem Kennzeichen dabei.
In diesem Zusammenhang werden Zeugen, denen Fahrzeuge mit britischen Kennzeichen aufgefallen sind, sich bei der Polizei zu melden.
Achtung Haustürgeschäfte! Zu weiteren Schäden kam es bislang in den letzten Wochen nicht. Mehrere Anwohner aus Nordfriesland waren sensibilisiert und gingen nicht auf die Angebote ein. Sie meldeten sich in dem Wissen, dass derartiges Verhalten oftmals in Verbindung mit Betrugstaten und Eigentumsdelikten steht. Diese immer ähnlichen Maschen, wobei man Dienstleistungen an Haustüren gegen Barzahlung anbot, werden in der Regel von reisenden Tätergruppen angewandt. Im Anzeigenfall – wie in Kappeln – erlitten Gutgläubige dadurch Schaden, dass Arbeiten z.B. nicht fachgerecht ausgeführt oder zu überhöhten Preisen abgerechnet oder einfach nicht fertiggestellt wurden, sobald die Barzahlung eines hohen Bargeldbetrages erfolgte. Gelegentlich kam es in dem Zusammenhang auch zu Eigentumsdelikten. Achtung: Schließen Sie keine Geschäfte auf der Straße oder an der Haustür ab! Seriöse Unternehmen bedrängen Sie nicht! Sprechen Sie zuvor mit Angehörigen, Freunde oder Nachbarn darüber, bevor Sie entsprechende Aufträge erteilen! Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Polizei! Lassen Sie sich nicht bedrängen, nichts aufschwätzen, nicht ablenken. Die Personen werden von den alarmierten Polizeibeamten kontrolliert, überprüft und bei Fällen ohne strafbaren Vorwurf aufgefordert, sich zu entfernen.
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