POL-OG: Meldungen aus dem Bereich Rastatt und Murgtal

15.04.2015 – 09:45

Offenburg (ots) – Rastatt – Mit Alkohol am Steuer

Ein 56-jähriger Mann musste sich am Dienstagabend in Rastatt einer Polizeikontrolle unterziehen. Der Autofahrer war mit seinem Hyundai in der Bahnhofstraße unterwegs, als ihn Beamte anhielten und kontrollierten. Der Verdacht von Alkoholkonsum bestätigte sich nach einem durchgeführten Test. Dieser ergab rund 0,7 Promille bei dem 56-Jährigen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Baden-Baden – Auffahrunfall

Zu einem Verkehrsunfall kam es am Dienstagabend gegen 17 Uhr auf der B 500. Ein 27-jähriger Autofahrer fuhr von Baden-Baden kommend in Richtung Iffezheim, als er auf einen vorausfahrenden Citroen auffuhr. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden von insgesamt etwa 8.000 Euro.

Bischweier – Rollerfahrer leicht verletzt

Bei einem Verkehrsunfall in der Murgtalstraße wurde am Dienstagabend ein Rollerfahrer leicht verletzt. Der 70-Jährige fuhr gegen 17.20 Uhr auf der Murgtalstraße in Richtung Muggensturm, als er nach links in die Bahnhofstraße abbiegen wollte. Hierbei missachtete er die Vorfahrt eines entgegenkommenden Audi und es kam zur Kollision. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.

Kuppenheim – Renitenter Ladendieb

Ein Diebstahl, der bereits am Montagabend in einem Einkaufsmarkt in Kuppenheim begangen wurde, konnte am Dienstag aufgeklärt werden. Ein 56-jähriger Tatverdächtiger hatte Zigaretten geklaut und war unerkannt geflüchtet. Als er am Dienstagabend gegen 21 Uhr wieder das Einkaufscenter in der August-Scherer-Straße betrat, wurde er von Marktmitarbeitern erkannt und festgehalten. Der unter Alkoholeinfluss stehende Mann zeigte sich den Polizisten gegenüber aggressiv und verweigerte seine Personalien. Da er nicht bereit war mit zur Wache zu kommen und um sich schlug, musste er festgehalten und geschlossen werden. Erst auf dem Revier konnte der Proband beruhigt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Obhut eines Bekannten übergeben werden.

/ps

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Quelle: news aktuell / dpa