Nr. 0886
Gestern Mittag wollte sich eine Personengruppe, ohne Eintritt zu bezahlen, in Pankow ein Fußballspiel anschauen. Gegen 13.15 Uhr fiel die Gruppe Kräften einer Einsatzhundertschaft auf, da sie in der Binzstraße geschlossen unterwegs waren. Darauf angesprochen teilten die Personen mit, dass sie zur Sportanlage in der Wilhelm-Kuhr-Straße wollten, um sich ein Kreisligaspiel anzuschauen. Die Gruppe konnte daraufhin ihren Weg fortsetzen, wurde aber von den Polizisten im Auge behalten. Am Stadion angekommen, machten die Fans jedoch keinen Halt an der Kasse, sondern stürmten durch den Eingang hinein, in dem sie die Ordner beiseiteschoben. Den Beamten gelang es, 31 Personen festzuhalten und zu überprüfen. Dabei fanden die Polizisten Sturmhauben, ein Paar Quarzhandschuhe und mehrere Feuerwerkskörper. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt. Während die Überprüfungen liefen, wurde das Fußballspiel angepfiffen.
Zum Ende des Spiels rannte zunächst ein Nackter über das Spielfeld, der sich jedoch unerkannt wieder entfernte, bevor ein Ordner einschreiten konnte. Kurz darauf lief ein Vermummter auf das Spielfeld. Als ein Ordner ihn stoppen wollte, stieß er diesen zu Boden und verschwand in einer etwa 35 Personen großen Zuschauergruppe. Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes blieb unverletzt. Polizeibeamte, die den Vorfall gesehen hatten, wollten den Maskierten in der Gruppe festnehmen. Um dies zu verhindern, hielt er sich an einem Metallgitter fest. Nachdem sein Griff gelöst worden war und er abgeführt wurde, warf ein Unbekannter einem Polizisten eine gefüllte Bierdose in den Rücken. Einem weiteren Beamten wurde von einem unbekannt gebliebenen Fan in den Rücken getreten. Gleichzeitig wurden die Einsatzkräfte beschimpft und beleidigt. Nach der Hinzuziehung weiterer Polizisten beruhigte sich die Lage und die Zuschauer konnten ohne weitere Vorkommnisse die Sportanlage verlassen.
Der beworfene Polizeibeamte und sein getretener Kollege konnten im Dienst verbleiben. Der Festgenommene wurde nach der Personalienfeststellung entlassen.
Es wurden unter anderem Strafanzeigen wegen Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz gefertigt.