POL-MFR: (716) Geschwindigkeitskontrollen im Bereich des Nürnberger Frühlingsfestes

10.04.2015 – 11:55

Nürnberg (ots) – Am 08. und 09.04.2015 führten Beamten der Nürnberger Verkehrspolizei im Umfeld des Nürnberger Frühlingsfestes zahlreiche Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei mussten leider mehrere Kraftfahrer beanstandet werden.

Am 08.04.2015 standen die Beamten mit dem Handlasermessgerät (ugs. Radarpistole) auf der Großen Straße. Die erlaubte Geschwindigkeit beträgt hier 30 km/h. 12 Pkw-Fahrer wurden mit überhöhtem Tempo gemessen. Spitzenreiter hier war ein Pkw, der mit 70 km/h gemessen worden war. Den Fahrer erwartet in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 160,– Euro, der Eintrag von zwei Punkten beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sowie ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat.

Einen Tag später überwachten die Verkehrspolizisten mit dem Handlasermessgerät die Bayernstraße. Erfahrungsgemäß ist hier mit verstärktem Fußgängerverkehr zu rechnen, weshalb die erlaubte Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert ist. Acht Kraftfahrer allerdings überschritten diese Höchstgeschwindigkeit, so dass Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden mussten.

Den absoluten Höhepunkt bildete ein junger Kraftfahrer. Ihn maß man mit einer Nettogeschwindigkeit von 94 km/h. Auf ihn kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 480,– Euro, der Eintrag von zwei Punkten in Flensburg sowie ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten zu.

Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten. Gerade im Umfeld von Großveranstaltungen muss immer mit Fußgängern auf der Fahrbahn gerechnet werden.

Auch in den nächsten Tagen werden die Beamten der VPI Nürnberg die Geschwindigkeit im Umfeld des Nürnberger Frühlingsfestes weiterhin durch Messungen überwachen.

Bert Rauenbusch/gh

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Quelle: news aktuell / dpa