POL-HH: 150410-3. Warnhinweis vor Anrufen von falschen Kriminalbeamten

10.04.2015 – 12:25

Hamburg (ots) – Zeit: 09.04.2015 Ort: Hamburger Stadtgebiet

Die Polizei Hamburg warnt vor Anrufern, die sich als Kriminalbeamte ausgeben und sensible persönliche Daten auskundschaften wollen. Die Ermittlungen in den bislang bekannt gewordenen sechs Fällen werden von den örtlich zuständigen Kriminalkommissariaten geführt.

In den Abendstunden des gestrigen Tages meldeten sich bei vorwiegend älteren Personen Anrufer, die vorgaben, von der Kriminalpolizei zu sein. Es wurde behauptet, dass ein Wohnungseinbruch bevorstehen würde. In den Gesprächen versuchten die Anrufer zu erkunden, ob im Haus oder der Wohnung Wertgegenstände oder Bargeld vorhanden sind.

Einige Angerufene wurden misstrauisch und notierten sich die übertragene Telefonnummer, die auf eine Behördenkennung (4286…) hinwies. Die umsichtig handelnden Anrufer verhielten sich vorbildlich und gaben keine relevanten Informationen am Telefon heraus. Sie verständigten ihrerseits die Polizei über den Notruf 110.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zu den verdächtigen Anrufern wurden aufgenommen. Nach ersten Erkenntnissen dürfte es sich bei den übertragenen Telefonnummern um eine illegal über das Internet generierte Kennung handeln, die durch den Behördenbezug dem Anrufer Seriosität vorspiegeln soll.

Die Polizei Hamburg warnt vor solchen Anrufen! – Trauen Sie Ihrem Gefühl! Seien Sie misstrauisch bei angeblichen Anrufen von Amtsträgern oder Behörden, die von Ihnen Informationen am Telefon verlangen. Geben Sie keine Auskünfte über Tagesabläufe, Abwesenheiten, Vermögensverhältnisse oder Ähnliches. Offizielle Stellen haben Verständnis für diese reservierte Haltung. – Notieren Sie sich bei verdächtigen Anrufen Name, Behörde und Telefonnummer, erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll und setzen Sie sich über eine Ihnen bekannte oder von Ihnen ermittelte Telefonnummer oder im Zweifel über die 110 mit der nächsten Polizeidienststelle in Verbindung. – Seien Sie grundsätzlich skeptisch, wenn sich Personen am Telefon als Amtsträger ausgeben und eine Zahlung fordern. Die Polizei und andere Behörden werden niemals für die Unterstützung bei Ermittlungen Bargeld verlangen oder am Telefon um eine Überweisung eines Geldbetrages bitten! Zahlungsaufforderungen von Behörden werden immer mit klar erkennbarem Absender auf dem Postweg zugestellt. – Warnen Sie auch Freunde, Bekannte und Ihre Eltern bzw. Großeltern vor dieser neuen Betrugsmasche. – Und wenn Sie trotz aller Vorsicht doch in die Falle getappt sind: Erstatten Sie umgehend eine Strafanzeige bei der Polizei.

Veh.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Holger Vehren
Telefon: 040/4286-56215
Fax: 040/4286-56219
www.polizei.hamburg.de

Quelle: news aktuell / dpa