POL-TUT: Pressemitteilung für den Zollernalbkreis vom 08.04.2015

08.04.2015 – 14:03

Zollernalbkreis (ots) – (Albstadt-Ebingen) Parkhaus am Bahnhof von fünf Jugendlichen mit Farbe beschmiert – (Albstadt, Onstmettingen – Tailfingen) Eisplatte rutscht von einem Lastwagen und beschädigt entgegenkommendes Auto, Polizei bittet um Hinweise – (Albstadt, Onstmettingen – Tailfingen) Eisplatte rutscht von einem Lastwagen und beschädigt entgegenkommendes Auto, Polizei bittet um Hinweise – (Balingen) Auffahrunfall fordert zwei leicht verletzte Personen – (Balingen-Frommern, Bundesstraße 463) Entgegenkommendes Auto gestreift und weitergefahren

(Albstadt-Ebingen) Parkhaus am Bahnhof von fünf Jugendlichen mit Farbe beschmiert

Sachschaden durch Farbschmierereien in Höhe von über 500 Euro haben fünf derzeit noch unbekannte Jugendliche am Dienstagnachmittag, gegen 16 Uhr, im Bereich des Bahnhof-Parkhauses an der Poststraße verursacht. Die Jugendlichen sprühten mit verschiedenfarbigen Lackspraydosen Schmierereien aus der „Graffiti-Szene“ auf zwei Wände und auf den Boden des oberen Parkdecks. Zudem besprühten sie eine Außenmauer mit neongrüner, roter und schwarzer Farbe. Beamte des Polizeipostens Albstadt-Ebingen haben Ermittlungen wegen Sachbeschädigung eingeleitet und nehmen Hinweise zu der Tat unter der Telefonnummer 07431 9353010 entgegen.

(Albstadt, Onstmettingen – Tailfingen) Eisplatte rutscht von einem Lastwagen und beschädigt entgegenkommendes Auto, Polizei bittet um Hinweise

Etwa 4000 Euro Sachschaden an einem entgegenkommenden VW Tiguan hat eine Eisplatte verursacht, die am Dienstagmorgen, gegen 08.30 Uhr, auf der Verbindungsstraße zwischen „Stich“ an der Landesstraße 360 bei Onstmettingen und dem Tailfinger Lichtenbohl von der Plane eines Lastwagens mit Anhänger gerutscht ist. Beim Befahren einer leichten Rechtskurve rutschte die Eisplatte vom Lastwagen und traf die Windschutzscheibe des VW Tiguan. Ohne sich um den dabei verursachten Schaden an dem Tiguan zu kümmern, fuhr der Lenker des Lastwagens weiter – eventuell hat dieser auch den verursachten Unfall nicht bemerkt. Der Lkw-Fahrer oder auch Personen, die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07432 984314-0 mit dem Polizeiposten Albstadt-Tailfingen in Verbindung zu setzen.

(Balingen) Auffahrunfall fordert zwei leicht verletzte Personen

Bei einem Auffahrunfall, der sich am Dienstagvormittag, gegen 11.25 Uhr, in der Eckenfelderstraße ereignet hat, sind zwei Insassen eines beteiligten Autos leicht verletzt worden. Eine Fahrerin eines mit mehreren Personen besetzten Renault Twingos – unterwegs in Richtung Charlottenstraße – musste im Bereich der Einmündung Beckstraße wegen einem leichten Rückstau auf der Eckenfelderstraße anhalten. Ein nachfolgender Lenker eines Ford Mondeo reagierte zu spät und fuhr in das Heck des haltenden Twingos. Hierbei wurden zwei Mitinsassen im Twingo leicht verletzt und mussten sich anschließend ärztlich behandeln lassen. An den beiden Fahrzeugen entstand relativ geringer Sachschaden in Höhe von etwa 1000 Euro. Die beteiligten Autos blieben bedingt fahrbereit.

(Balingen-Frommern, Bundesstraße 463) Entgegenkommendes Auto gestreift und weitergefahren

Auf der Fahrt von Balingen in Richtung Albstadt auf der Bundesstraße 463 kurz eingenickt, dabei zu weit nach links gekommen und so mit dem Außenspiegel gegen ein entgegenkommendes Auto geprallt ist eine 27-jährige Lenkerin eines Pkw der Marke Seat am Dienstag, gegen 13.30 Uhr, im Bereich des Viadukts bei der Abzweigung nach Balingen-Dürrwangen. Ohne sich um den verursachten Schaden an dem anderen Pkw in Höhe von etwa 1500 Euro zu kümmern, fuhr die 27-Jährige weiter in Richtung Albstadt-Laufen. Ein anderer Fahrzeuglenker, der hinter der 27-Jährigen in Richtung Albstadt fuhr, verständigte die Polizei und gab hierbei das Kennzeichen des davonfahrenden Seat an. Kurz darauf meldete sich auch die 27-Jährige telefonisch bei der Polizei und räumte ein, einen Unfall verursacht zu haben, als sie in ihrem Auto kurz eingenickt ist. Allerdings ging die 27-Jährige davon aus, dass sie lediglich einen Leitpfosten oder ähnliches gestreift habe. Da die junge Frau infolge der offensichtlich vorhandenen Müdigkeit ihren Pkw nicht sicher führen konnte und so den anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet und dessen Wagen beschädigt hat, musste die 27-Jährige ihren Führerschein abgeben. Nun wird sie sich in einem Strafverfahren wegen des Tatbestandes der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen.

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Dieter Popp
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Quelle: news aktuell / dpa