07.04.2015 – 11:14
Ludwigslust- Parchim (ots) – Zu den Osterfeiertagen hatte die Polizei auf den Straßen des Landkreises Ludwigslust- Parchim insgesamt 17 Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen standen. Dabei wurden zum Teil erhebliche Promillewerte festgestellt. Für besonderes Aufsehen sorgte dabei ein Vorfall am Ostersamstag in Ludwigslust. Die Polizei war in der Innenstadt einem Auto mit Blaulicht und Martinshorn gefolgt, dessen Fahrer später bei der Kontrolle aussagte, nichts davon bemerkt zu haben. Vermutlich war der hohe Alkoholpegel des 45-jährigen Fahrers dafür ursächlich. Der Mann, der nach eigenen Angaben zuletzt bei einem nächtlichen Osterfeuer Alkohol getrunken haben will, wies mittags noch einen Atemalkoholwert von 2,28 Promille auf. Schockierend die Tatsache, dass sich außer dem Fahrer noch zwei Kinder im Alter von sieben bzw. fünf Jahren in dem Wagen befanden. Gegen den Autofahrer wird nun strafrechtlich ermittelt. Die Polizei stellte seinen Führerschein sicher und veranlasste eine Blutprobenentnahme bei ihm.
In vier weiteren Fällen waren alkoholisierte Autofahrer in Verkehrsunfälle verwickelt, dabei zweimal sogar auf der BAB 24. Während bei Wöbbelin ein Autofahrer mit 1,73 Promille Atemalkohol in die Schutzplanke fuhr, war bei Bandenitz ein alkoholisierter Autofahrer mit einem Wohnmobil zusammengestoßen. Bei zwei weiteren Unfällen waren die Fahrer jeweils vom Unfallort geflüchtet. So in Hoort, als der Fahrer eines PKW eine Straßenkreuzung verfehlte und auf einem angrenzenden Grundstück gegen die Mauer eines massiven Schuppens prallte. Ebenso gegen eine Hausmauer krachte ein PKW in Lübtheen. In beiden Fällen konnte die Polizei die mutmaßlichen Autofahrer, die jeweils unter Alkoholeinwirkung standen, später ermitteln. Glück in allen Fällen, dass niemand ernsthaft bei den Karambolagen verletzt wurde.
Darüber hinaus wurden auch in den Regionen um Plau und Boizenburg Autofahrer mit zum Teil erheblichen Promillewerten oder unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen, gegen die jetzt in Einzelfällen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafrechtlich ermittelt wird.
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