06.04.2015 – 11:11
Delmenhorst (ots) – Zeitraum : Vorkommnisse, die von Freitag, 03.04.2015, 10:00 Uhr bis Montag, 06.04.2014, 10:00 Uhr aufgenommen wurden. (Karfreitag bis Ostermontag)
Sachbeschädigung
In der Nacht vom 02. April auf den 03. April 2015 kam es in der Lindenstraße in Nordenham-Einswarden zu einer Sachbeschädigung. Hierbei wurden durch unbekannte Täter ein Zaun, eine Wäscheleine und die Scheiben eines Gewächshauses beschädigt. Es entstand ein Schaden von ca. 300EUR. Wer Hinweise zu dem Vorfall geben kann, setzte sich bitte mit der Polizei in Verbindung.
Sachbeschädigung / Einbruchsversuch in Gartenhaus
In dem Zeitraum von 01. April bis zum 04. April 2015, eventuell in Zusammenhang mit o. g. Sachbeschädigung, kam es in der Niedersachsenstraße in Nordenham-Einswarden zu einer Sachbeschädigung und einem Einbruchsversuch. Durch unbekannte Täter wurde auch hier ein Gartenzaun beschädigt. Zudem wurde durch rohe Gewalt versucht, die Tür eines Gartenhauses aufzubrechen. Dieses misslang aber. Es entstand ein Schaden von ca. 300EUR, Hinweise bitte an die Polizei in Nordenham.
Trunkenheit im Straßenverkehr
Am 04. April 2015, um 19:45 Uhr, kontrollierten die Beamten des PK Nordenham einen 55-jährigen Nordenhamer auf seinem Mofa in der Ludwigstraße in Nordenham. Da die Beamten hierbei eine erhebliche Alkoholisierung des Fahrzeugführers feststellten, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde das Mofa zur Verhinderung der Fortsetzung der Fahrt sichergestellt.
Fahren unter Drogeneinfluss
Am 04. April 2015, um 21:40 Uhr, kontrollierten die Beamten des PK Nordenham einen 19-jährigen Oldenburger PKW-Führer in der Jahnstraße in Nordenham. Da bei der Kontrolle der Person eine Beeinflussung durch Drogen festgestellt wurde, wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet (Anm.: Der Regelsatz sieht in solchen Fällen eine Geldbuße von 500EUR, 2 Punkte im Verkehrszentralregister und ein 1-monatiges Fahrverbot vor.).
Fahren ohne Pflichtversicherung Fahren unter Alkohol als Fahranfänger
Am 04. April 2015, um 23:10 Uhr, kontrollierten die Beamten des PK Nordenham einen 16-jährigen Stadlander, der mit seinem Krad auf der Butjadinger Straße in Nordenham-Abbehausen unterwegs war. Hierbei wurde festgestellt, dass eine Versicherung für das Fahrzeug nicht bestand. Zudem war dieser leicht alkoholisiert, so dass ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Da es sich bei dem Fahrzeugführer um einen Fahranfänger handelte, muss dieser aufgrund der Alkoholisierung mit einer zusätzlichen Bestrafung rechnen.
Sachbeschädigung durch Inbrandsetzen
Am 05. April 2015, gegen 03:00 Uhr, kam es zu einem Brand eines hölzernen Bushaltestellenhäuschens im Bovinger Weg in Butjadingen. Dieses wurde durch den Brand vollständig zerstört. Die Polizei geht hier von einer vorsätzlichen Brandstiftung aus und bittet eventuelle Zeugen, sich bei der Polizei in Butjadingen oder Nordenham zu melden.
Verkehrsunfall mit Flucht und Alkoholeinfluss
Am 05. April 2015, um 06:25 Uhr, wurde dem PK Nordenham ein Verkehrsunfall in Jade auf der Mentzhauser Straße mitgeteilt. Vor Ort wurde ein 71-jähriger Oldenburger PKW-Führer festgestellt, der mit seinem PKW auf der Menzthauser Straße in Rtg. Bundesstraße 211 unterwegs war. Hierbei kam dieser nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr in den dortigen Straßengraben. Den Angaben des Fahrzeugführers nach wurde dieser durch ein entgegenkommendes Fahrzeug abgedrängt bzw. geblendet, so dass er auf der schmalen Fahrbahn nach rechts ausweichen musste. Hinweise auf das entgegenkommende Fahrzeug bestehen nicht, so dass die Polizei hier um Hinweise bittet. Da der verunfallte Fahrzeugführer alkoholisiert war, wurde diesem eine Blutprobe entnommen und dessen Führerschein sichergestellt.
Falschfahrer im Wesertunnel
Am 05. April 2015, um 21:55 Uhr, kam es zu einem Falschfahrer im Wesertunnel, der die Südröhre in entgegengesetzter Richtung befuhr. Nachdem dieser seinen Fehler bemerkte, wendete er und fuhr anschließend wieder aus dem Tunnel. Hier konnte der 43-jährige Elsflether angetroffen und kontrolliert werden. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Der Regelsatz für einen solchen Verstoß sieht eine Geldbuße von 200EUR, 2 Punkte im Verkehrszentralregister und ein 1-monatiges Fahrverbot vor.
Insgesammt hatte die Nordenhamer Polizei kein geruhsames Osterwochenende, da es neben den o. g. Vorfällen und diversen Ruhestörung und Strreitereien auch zu einigen Auseinandersetzungen beim Reitlander Osterfeuer kam. Hier musste die Polizei wegen begangener Körperverletzungen dreimal einschreiten und zudem gegen 7 Personen einen Platzverweis erteilen. Sämtliche Beteiligten der Vorfälle standen hierbei unter Alkoholeinwirkung.
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Herr Büsing
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