POL-HWI: Unbelehrbar

02.04.2015 – 10:04

Wismar (ots) – Gleich zweimal wurde am späten Mittwochnachmittag in Wismar ein 42-jähriger Audi-Fahrer im Straßenverkehr angetroffen, obwohl dieser nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Im ersten Fall überprüfte eine Funkwagenbesatzung des Wismarer Polizeihauptrevieres den 42-Jährigen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle um 16:45 Uhr auf dem Gelände eines Parkplatzes in der Poeler Straße. Zuvor konnten die Beamten beobachten, wie das Fahrzeug die Straße „Am Torney“ weiter in die Poeler Straße fuhr und hier gestoppt wurde. Der Fahrer zeigte einen ausländischen Führerschein vor. Da der Mann jedoch seit etwa drei Jahren in Deutschland seinen festen Wohnsitz hat, hätte dieser Führerschein bereits nach sechs Monaten umgeschrieben werden müssen. Die Beamten fertigten eine Fotoaufnahme vom Führerschein und beließen das Dokument beim 42-Jährigen. Dem Mann wurde das Führen von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit einer Belehrung untersagt und eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis gefertigt. Jedoch schien der 42-Jährige diese Belehrung nicht wirklich ernst zu nehmen, denn nur zwei Stunden später wurde der Mann erneut am Lenkrad des Audi erwischt. Einer anderen Funkwagenbesatzung des Hauptrevieres war der Sachverhalt und somit das Fahrzeug und die Kennzeichen bereits bekannt. Als sie gegen 18:45 Uhr unmittelbar vor dem Kreisverkehr am Rothentor den Audi im Gegenverkehr bemerkten, wendeten die Beamten mit dem Funkwagen und stoppten den Audi erneut im Bereich der Einfahrt zum Gewerbegebiet Rothentor-Süd. Auch hier saß der 42-Jährige wieder am Lenkrad. Zur Verhinderung der Weiterfahrt stellten die Beamten in diesem Fall die Fahrzeugschlüssel sicher und fertigten eine weitere Strafanzeige wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis.

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Quelle: news aktuell / dpa