LKA-NI: Salafistenszene in Wolfsburg: Recherche-Verbund von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ werfen LKA Versäumnisse vor LKA Niedersachsen weist Vorwürfe zurück

01.04.2015 – 16:26

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Hannover (ots) – Ausgehend vom NDR, dem WDR und der Süddeutschen Zeitung gab es gestern ab 17 Uhr eine umfangreiche Berichterstattung zur Salafistenszene in Wolfsburg. Dabei wurde u.a. angeführt, dass es bei den polizeilichen Ermittlungen zu Versäumnissen gekommen sei und die Polizei wissentlich die Ausreise von Dschihadisten nicht durch einen Passentzug verhindert habe. Diese Vorwürfe werden vom LKA Niedersachsen vehement zurückgewiesen! Die Salafistenszene in Wolfsburg wird in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeidienststellen seit mehreren Jahren vom LKA beobachtet und die gewonnenen Erkenntnisse analysiert. Aufgrund dieser Tatsache werden aktuell eine Vielzahl von Ermittlungen in dieser Region geführt, die der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung dienen. Um diese nicht zu gefährden, können zum jetzigen Zeitpunkt auch in Abstimmung mit der Bundesanwaltschaft keine detaillierten Angaben zu einzelnen Ermittlungskomplexen oder damit in Zusammenhang stehenden Personen gemacht werden. Unabhängig davon sei aber erwähnt, dass das LKA Niedersachsen kontinuierlich und in jedem Einzelfall prüft, inwieweit durch eine passentziehende Maßnahme oder Beschränkung eine mögliche Ausreise verhindert bzw. erschwert werden kann. Bereits im Jahr 2010 gab es vier Fälle, bei denen deutsche Personaldokumente auf Initiative des Landeskriminalamtes eingezogen wurden. Diese mussten allerdings ein Jahr später aufgrund richterlicher Entscheidung wieder ausgehändigt werden. Aktuell gibt es einen Fall aus diesem Jahr. Dazu Thomas Ring, Vizepräsident des Landeskriminalamtes: „Der Entzug des deutschen Passes ist eine von vielen denkbaren Maßnahmen, allerdings sind ausländische Personaldokumente davon nicht betroffen.“ Die Einziehung des Reisepasses stellt zugleich den Eingriff in ein hohes Rechtsgut dar und ist daher auch an entsprechende gesetzliche Hürden gebunden. Zur Begründung dieser Maßnahme müssen gerichtsverwertbare Tatsachen vorliegen, wobei abstrakte oder anonyme Hinweise im Regelfall nicht ausreichen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ängste und Befürchtungen von Angehörigen und weiteren Bekannten von uns ernst genommen werden. Zum weiteren polizeilichen Handeln im Rahmen der Gefahrenabwehr bedarf es allerdings konkreter und verwertbarer Informationen. Diese lagen in den dargestellten Fällen nicht vor. Das LKA Niedersachsen versucht immer, Menschen an der Ausreise zu hindern, die sich ausländischen Terrororganisationen anschließen wollen. Allerdings müssen die dafür erforderlichen Informationen stichhaltig bzw. vor einer Ausreise vorliegen, was in den kritisierten Sachverhalten nicht zutraf. Die seinerzeitigen Hinweise an die Polizei hatten nicht die Substanz, die jetzt in der Berichterstattung dargestellt wird.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Niedersachsen
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Quelle: news aktuell / dpa