31.03.2015 – 12:16
Wolfsburg (ots) – Wolfsburg-Fallersleben, Hafenstraße 30.03.15, 09.40 Uhr
Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis muss sich ein 23 Jahre alter Fallerslebener strafrechtlich verantworten. Der 23-Jährige wurde am Montagvormittag bei einer Verkehrskontrolle überprüft und konnte keinen Führerschein vorzeigen. Bei den weiteren Ermittlungen zeigte sich, dass der junge Fahrer in der Nacht zum 5. Februar auf der Fahrt von Fallersleben nach Sülfeld bereits ohne Fahrerlaubnis unterwegs war und von Polizeibeamten angehalten wurde.
Eine Polizeistreife fuhr am Montagvormittag um 09.49 Uhr dem 23-Jährigen auf der Hafenstraße hinterher und bemerkte neben einem defekten Rücklicht des VW Golfs auch, dass der Wolfsburger keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Bei der Überprüfung gab der 23-Jährige zunächst an, dass sein Führerschein „noch nicht da“ sei. Er habe seinen Führerschein in Italien verloren. Die folgenden Überprüfungen belegten jedoch das Gegenteil, der Golf-Fahrer fuhr ohne Fahrerlaubnis.
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