31.03.2015 – 08:06
Ebersbach: (ots) – In den letzten Wochen wurde leider mehrfach festgestellt, dass sich Unbekannte unerlaubt im Gleisbereich der Deutschen Bahn aufhalten. Am 05.02.2015 legten Jugendliche in Großschönau ihre Smartphones in das Gleisbett und filmten so die Zugüberfahrt. Am 12.02.2015 wurde durch Unbekannte Steine in Sohland auf die Schienenköpfe gelegt, am 19.03. 2015 warfen Unbekannte Steine von einem Bahnviadukt in Löbau auf den Fußweg darunter. Ein derartiger Vorfall wiederholte sich am 24.03.2015 von einem Bahnviadukt in Großschweidnitz. Bisher wurde zum Glück niemand verletzt. Die Bundespolizeiinspektion Ebersbach warnt in dem Zusammenhang nochmals davor, sich unbefugt in den Gleisbereich zu begeben und dadurch sich selbst und Andere zu gefährden. Das unbefugte Betreten von Gleisanlagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit 25,- Euro Verwarngeld geahndet. In schwerwiegenden Fällen, wenn zum Beispiel ein herannahender Zug eine Gefahrenbremsung einleiten muss, wird gegen den Verursacher strafrechtlich wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Wenn dann auch noch mit Steinen auf Passanten geworfen wird, dann werden in jedem Falle strafrechtliche Ermittlungen gegen den, oder die Täter eingeleitet, da eine solche sinnlose Tat den Opfern schwerste Verletzungen zufügen kann. Es ist dann auch kein dummer Jungenstreich mehr, wenn man sich selber und Andere gefährdet und überführte Täter müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.
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Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Thomas Neumann
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