31.03.2015 – 14:26
Frankfurt/Main (ots) – Am 30.03.15 stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Malabo/Äquatorialguinea am Frankfurter Flughafen einen 33-jährigen Mann fest, der sich mit einem spanischen Reisepass auswies, welcher nicht auf seine Person ausgestellt war. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Beamten der Bundespolizei einen äquatorialguineischen Reisepass, der in die Reisetasche eingenäht war, aber auch nicht für den Mann aus Malabo ausgestellt wurde. In seiner Vernehmung gab der Mann an, dass er nach Frankreich reisen wollte, um dort illegal zu leben. Da die französische Botschaft ein Visum abgelehnt hatte, habe er versucht mit dem spanischen Pass eines Freundes über Deutschland nach Frankreich zu gelangen. Den anderen Pass sollte er einem in Frankreich lebenden Kumpel mitbringen, damit dieser dort seinen Aufenthalt legalisieren kann. Weil er Angst vor Kriminellen hat, habe er das Dokument zur Sicherheit in die Tasche eingenäht. Da keiner der beiden Pässe der Richtige war, verweigerte die Bundespolizei dem 33-Jährigen die Einreise und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Seine Rückreise nach Malabo ist für den 31.03.15 vorgesehen.
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