30.03.2015 – Kind am offenen Fenster

30.03.2015 – Kind am offenen Fenster  – OHV

Hennigsdorf

Eine Nachbarin rief am 29.03. gegen 18.30 Uhr die Polizei, weil in der Reinickendorfer Straße ein Sechsjähriger alleine am offenen Fenster im fünften Stock stehen soll.

Bei Eintreffen öffnete der Sohn den Beamten die Tür. Die Wohnung befand sich in einem verwahrlosten Zustand, allerdings hatte die Mutter nach gegenwärtigem Kenntnisstand bereits im August 2014 von sich aus Kontakt zur Familienhilfe gesucht. Die zuständige Mitarbeiterin der Familienhilfe wurde kontaktiert und wollte sich umgehend gemeinsam mit der zurück gekehrten Mutter um die Wohnung kümmern.

Diese war nach eigenen Angaben nur wenige Minuten weg, um einer Freundin ein Handy vorbeizubringen.

Während ihrer Abwesenheit habe die Mutter jedoch mit ihrem Sohn Kontakt gehalten.

(Bei Eintreffen der Polizei bestand die Verbindung noch.)

Um eine weitere Prüfung des Sachverhaltes zu ermöglichen, fertigten die Beamten eine Anzeige wegen des Verdachts der Vernachlässigung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht.

Quelle: Internetwache Brandenburg