29.03.2015 – 11:35
Wilhelmshaven (ots) – Trunkenheit im Verkehr
Gaststraße, So. 29.03., 06.30 Uhr:
Der 20-jährige Betroffene führte einen PKW im öffentlichen Verkehrsraum, unter Einfluß alkoholischer Getränke stehend, obwohl er als Fahranfänger promillelos unterwegs sein sollte. Am gerichtsverwertbaren Atemalkoholtestgerät wurden 0,52 Promille ermittelt. Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde erstattet. Die Weiterfahrt untersagt.
Bockhorn:
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Loogenweg, Sa. 28.03., 14.00 Uhr:
Der 15-jährige Beschuldigte führte einen Roller im öffentlichen Verkehrsraum, obwohl er die Drosselung aus dem Fahrzeug entfernt hatte, um höhere Geschwindigkeiten zu erreichen. So wurde aus einem 25 km/h Mofa ein ca. 90 km/h schnelles, führerscheinpflichtiges Kleinkraftrad. Einen Führerschein hatte er nicht. Bereits in der letzten Woche war der Beschuldigte mit seinem Roller einer Funkstreife aufgefallen. Betriebserlaubnis, Versicherungskennzeichen und -bestätigung waren aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen sichergestellt und dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Friesland zugesandt worden. Diese Maßnahmen hatte ihn nicht davon abgehalten, eine neuerliche Fahrt durchzuführen. Strafanzeige erstattet.
Zetel:
Trunkenheit im Verkehr
Blauhander Straße, So. 29.03., 03.50 Uhr:
Der 20-jährige Betroffene führte einen PKW im öffentlichen Verkehrsraum, leicht unter Einfluß alkoholischer Getränke stehend, obwohl er als Fahranfänger promillelos unterwegs sein sollte. Der Betroffene wurde mit 0,18 Promille Restalkohol positiv getestet. Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde erstattet. Die Weiterfahrt untersagt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de