BPOL-HH: Schwerpunktfahndung gegen Taschendiebe im Hamburger Bahnbereich – Zwölf Festnahmen durch Zivilfahnder der Bundespolizei

29.03.2015 – 15:40

Hamburg (ots) – Schwerpunktfahndung gegen Taschendiebe im Hamburger Bahnbereich – Zwölf Festnahmen durch Zivilfahnder der Bundespolizei-

Im Rahmen einer zielgerichteten Fahndung gegen Taschendiebe nahmen Zivilfahnder der Bundespolizei am 28.03 und 29.03.2015 insgesamt zwölf mutmaßliche Taschendiebe im Alter von 16 bis 33 Jahren fest. Ein Tatverdächtiger (m.24) wurde der U-Haftanstalt zugeführt; die anderen Beschuldigten wurden nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen entlassen. Bei den Beschuldigten handelt es sich um marokkanische, algerische und rumänische Staatsangehörige. Die Festnahmen erfolgten nach vollendeten und versuchten Taschendiebstählen im S-Bahnhaltepunkt Reeperbahn sowie in fahrenden S-Bahnen, wo schlafende Fahrgäste Opfer der Taschendiebe wurden. Dabei konnten die Tatverdächtigen bei Diebstählen Handys und Geldbörsen erbeuten. Drei Tatverdächtige wurden im S-Bahnhatepunkt Reeperbahn nach Wiederkennung aufgrund von vorhandenem Fotomaterial aus Ü-Kameras vorläufig festgenommen. Sie hatten gemeinsam am 22.03. einer Renterin (w.80)die Geldbörse aus dem Rucksack am Bahnsteig im S-Bahnhaltepunkt Jungfernstieg entwendet. Gegen alle Beschuldigten wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Hilflosigkeit eines behinderten Menschen ausgenutzt:

Ein Beschuldiger (m. 24) wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Haftprüfung der U-Haftanstalt zugeführt. Zivilfahnder nahmen den Tatverdächtigen am 28.03.2015 gegen 06.30 Uhr im S-Bahnhaltepunkt Reeperbahn fest, nachdem der Beschuldigte die Hilflosigkeit eines körperlich und geistig behinderten 29-Jährigen ausgenutzt hatte. Der Geschädigte versuchte über eine Treppe auf den Bahnsteig zu gelangen. Aufgrund der Behinderungen viel dem Geschädigten dieses offensichtlich schwer. Der Beschuldigte bot dem 29-Jährigen seine Hilfe an und führte den Mann die Treppe herab. Dabei tastete der Beschuldigte die Bekleidung des 29-Jährigen ab und entwendete die mitgeführte Geldbörse aus dessen Hosentasche. Zivilfahnder beobachteten die Tathandlung und nahmen den 24-Jährigen fest.

Der algerische Staatsangehörige ist aufgrund von Eigentumsdelikten polizeilich einschlägig bekannt und wurde erst im März 2015 nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen Diebstahls aus der Haftanstalt entlassen.

Die Bundespolizeiinspektion Hamburg rät: Der Ideenreichtum der Taschendiebe kennt keine Grenzen – Schützen Sie sich vor Taschendiebstahl! Reisende sollten das mitgeführte Gepäck nie unbeaufsichtigt lassen und Bargeld sowie EC-Karten nur in verschlossenen Innentaschen mit sich führen. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bundespolizei.de.

Bundespolizeiinspektion Hamburg

Pressesprecher
Rüdiger Carstens
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Quelle: news aktuell / dpa