28.03.2015 – 16:48
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0482
Die Dortmunder Polizei weist Berichte von Redaktionen und in sozialen Netzwerken entschieden zurück, die Kritik an dem Auswahlort für die Abschlusskundgebung der Rechtsextremisten zum Ausdruck bringen.
Im Nachgang zu den Entscheidungen des VG Gelsenkirchen und OVG Münster musste die Versammlung der Rechtsextremisten in Dortmund stattfinden. Somit galt es für die Polizei, eine Örtlichkeit für den Aufzug und das sich daran anschließende Rechtsrockkonzert zu finden, an welchem die Sicherheit gewährleistet werden kann.
Geeignete Plätze, die diese Anforderungen sowohl bei der Durchführung, als auch bei der An- und Abreise der Versammlungsteilnehmer erfüllen, gibt es in Dortmund nur sehr wenige. Die Polizei Dortmund hat sich schließlich für den kooperierten Platz entschieden, da hier neben den Sicherheitsaspekten auch die geringsten Beeinträchtigungen für die Dortmunder Bevölkerung zu erwarten waren.
Darüber hinaus ist die Örtlichkeit das Ergebnis der Kooperationsgespräche mit den Anmeldern. Zu der Freiheit des Versammlungsanmelders gehört es, den Ort seiner Demonstration selbst zu bestimmen. Es wird daher als Erfolg der Polizei Dortmund gesehen, dass die Versammlung nicht im zunächst angemeldeten Ortskern von Dortmund-Dorstfeld stattfinden musste.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
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