28.03.2015 – 19:28
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0487
Bei der Musikdarbietung der Rechtsextremisten am Parkplatz C 1 stellten eingesetzte Polizeibeamte beim Sänger einer der Bands ein T- Shirt fest, welches auf eine Strafbarkeit hin überprüft wurde. Diese lag nicht vor.
Zur Überprüfung dieses Verdachts wurden die Personalien des Sängers von Einsatzkräften überprüft, nachdem dieser darauf hingewiesen worden war und freiwillig die Bühne verließ.
Die Kundgebung der Rechtsextremisten dauert noch an.
Die Stadt hat sich ansonsten von weiteren Demonstrationsteilnehmern weitestgehend geleert.
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Polizei Dortmund
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