27.03.2015 – 11:18
Stuttgart-Mitte (ots) – Nach dem unklaren Bedrohungssachverhalt im Stuttgarter Bohnenviertel am Donnerstagnachmittag (wir berichteten) ist der junge Mann noch am Abend von der Polizei befragt worden. Nach den bisherigen Ermittlungen geht das Polizeipräsidium Stuttgart davon aus, dass der 20-jährige Stuttgarter von einer Wohnung an der Esslinger Straße aus mit seinem eigenen Luftgewehr auf das Dach des Hauses stieg und dort mit der Waffe hantiert hat. Ermittler fanden auf dem Dach des mehrere Häuser umfassenden Gebäudekomplexes mehrere sogenannte verformte Diabolo-Geschosse, wie sie üblicherweise aus Luftdruckwaffen verschossen werden. Der 20-Jährige dürfte demnach auf dem Hausdach auf die dort vorhandene Blechbeplankung geschossen haben – ob er auch in Richtung anderer Häuser und auch in Richtung von Menschen geschossen oder gezielt hat, steht momentan nicht fest. Das Luftgewehr Kaliber 4,5mm hat der Mann legal in Besitz und in dem Wohnhaus an der Esslinger Straße verwahrt. Für dieses wird auch keine Waffenbesitzkarte benötigt. Allerdings ist das Schießen mit einer solchen Waffe nur im sogenannten „befriedeten Besitztum“ gestattet, also in der Regel in einem privaten Bereich, von wo aus ein Geschoss ganz sicher nicht ins Freie gelangen und andere gefährden kann (§ 12 Waffengesetz). Gegen den 20-Jährigen, der bisher polizeilich nicht in Erscheinung getreten ist, wird wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Er befindet sich auf freiem Fuß. Ob ihm die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden können wird derzeit geprüft.
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