POL-GS: PI Goslar: Polizei warnt vor betrügerischen Kaffeefahrten.

27.03.2015 – 10:24

Goslar (ots) – „Die Räucherkate sagt Danke“, so steht es in einer Einladung zu einer Kaffeefahrt, die einer Goslarerin aktuell postalisch zuging. Die Polizei rät dringend, solche Veranstaltungen mit Vorsicht zu genießen. Denn erfahrungsgemäß werden die Verbraucher mit Gewinnversprechen gelockt, um ihnen dann überteuerte Produkte oder Reisen aufzuschwatzen.

Versprochen wird in der Einladung der „Räucherkate“ neben einem Fernseher, einem Esspaket sowie einem Kaffeeautomaten ein Geldgewinn von 800 Euro. Die Eingeladenen können zwischen verschiedenen Abfahrtorten wählen.

„Verbraucher sollten dubiosen Einladungen zu Kaffeefahrten nicht folgen“, so die Polizei. „Wir erleben immer wieder, dass Menschen mit gut klingenden Gewinnversprechen auf solche Touren gelockt werden. Das Ende vom Lied ist meist, dass die Teilnehmer nicht ihre versprochenen Geschenke mit nach Hause bringen, sondern Verträge über überteuerte Produkte inklusive einer gepfefferten Rechnung.“

Vermutlich ist die Goslarerin nicht die einzige, die derartige Post erhalten hat. Losgelöst davon, dass derartige Gewinnversprechen an sich schon äußerst dubios sind, ist es besonders verdächtig, dass die Anmeldung zu der Veranstaltung an eine Postfachadresse gesandt werden sollte, ohne dass die Veranstalter benannt wären. Eine strafbare Handlung ist bei diesen Gewinnversprechen und Einladungen zunächst nicht erkennbar.

Auf Busreisen mit Verkaufsveranstaltung, so genannten Kaffeefahrten, geraten Senioren allerdings immer wieder an unseriöse Verkäufer, die ihnen nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Die Teilnehmer erkennen dann auch schnell, dass die versprochenen Gewinne nicht ausgezahlt werden. Stattdessen stehen Werbe- und Verkaufsveran-staltung im Vordergrund. Dort werden sie oftmals von windigen Verkäufern geschickt unter Druck gesetzt und dazu gedrängt, Kaufverträge abzuschließen, die nicht selten ihr monatliches Einkommen übersteigen.

Die Polizei warnt ausdrücklich davor, an solchen Fahrten teilzunehmen – dann bleibt Ihnen manch böse Überraschung erspart. Niemand will Ihnen dort etwas was schenken. Im Gegenteil, die Veranstalter wollen ihr Bestes – nämlich ihr Geld! Denn bei solchen Verkaufsveranstaltungen geht es nur ums schnelle Geschäft. Die als Schnäppchen gepriesenen Kochtöpfe, Badezusätze oder Trinkkuren sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und teurer als im Fachhandel. Besondere Vorsicht ist bei angebotenen Medikamenten geboten!

Tipps der Polizei

Fühlen Sie sich im Rahmen von Kaffeefahrten nie zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet!

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „eine Formsache.

Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.

Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.

Das Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Fahrt, Veranstaltung und Verkauf von einer deutschen Firma durchgeführt wurden.

Siemers, KOK

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle@pi-gs.polizei.niedersachsen.de

Quelle: news aktuell / dpa