27.03.2015 – 09:33
Raum Schwäbisch Gmünd (ots) – Schwäbisch Gmünd: Fast richtig ist auch verkehrt
Weil er wusste, dass er etwas getrunken hatte und deshalb auch nicht mehr fahren sollte, hat ein 19-jähriger Heranwachsender in der Nacht zum Freitag das Steuer seines Pkws seinem Kumpel überlassen. Soweit, so richtig. In der Täferroter Straße fiel der Renault gegen 2.30 Uhr anhand seiner Fahrweise einer Polizeistreife auf. Die stellte fest, dass der 21-jährige Fahrer mit rund 2 Promille deutlich unter Alkoholeinwirkung stand. Die obligatorische Folge der Führerscheinbeschlagnahme nach so einer Feststellung musste allerdings unterbleiben, denn der junge Mann besitzt einen solchen nicht. Zwar wäre die diesbezügliche Grundausstattung beim Beifahrer vorhanden gewesen, jedoch hat der mit einem Alkoholwert von knapp unter einem Promille mit Recht auf das selbständige Fahrern verzichtet. Dass er damit nur fast richtig gehandelt hat, ist den meisten Menschen wohl bekannt, dass er allerdings derselben Strafandrohung unterliegt, weil er das Fahrzeug seinem Kumpel überlassen hat, ist vermutlich nicht jedem bekannt. Die Strafandrohung für beide Insassen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Beiden wurde die Weiterfahrt untersagt, beide mussten sich abholen lassen, beide werden angezeigt.
Iggingen: Aufgefahren
Auf der Leinzeller Straße fuhr am Donnerstagnachmittag ein 54-jähriger Daimler-Fahrer auf einen vor ihm gegen 16 Uhr abbremsenden BMW auf. An den Unfallfahrzeugen entstand dabei ein Schaden von etwa 3000 Euro.
Lorch: Wildunfall
Ein kaputter Skoda und ein totes Reh waren die Folge eines Zusammenstoßes am Donnerstagabend auf der Kreisstraße 3270, kurz vor dem Edenhof. Beim Unfall gegen 19.30 Uhr entstand Sachschaden von rund 1000 Euro.
Schwäbisch Gmünd: Betrunken gegen Pkws
Die Polizei stellte in der Nacht zum Freitag im Bereich Waldstetter Gasse einen Pkw Toyota fest, dessen Fahrer beim Erkennen der Polizei offensichtlich auswich und seinen Pkw abstellte. Bei der Kontrolle gegen 1.30 Uhr wurde festgestellt, dass der 35-jährigie Fahrer deutlich unter Alkoholeinwirkung stand. Bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt und sein Führerschein beschlagnahmt. Es besteht der Verdacht, dass mit dem Toyota zuvor zwei geparkte Pkw, ein Toyota und ein Daihatsu, angefahren wurden. Die Ermittlungen dazu dauern an. Weitere Geschädigte oder Verkehrsteilnehmer, die in der Nacht von einem weißen Toyota gefährdet wurden, werden gebeten, sich unter Telefon 07171/3580 zu melden.
Schwäbisch Gmünd: Körperverletzung
Zwei 14 und 15 Jahre alte Teenager zeigten am Donnerstagnachmittag bei der Gmünder Polizei an, dass sie gegen 15 Uhr am Bahnhof von drei Jugendlichen geschlagen und verletzt wurden. Der Jüngere der beiden erlitt durch Faustschläge ins Gesicht zumindest eine Kieferprellung. Die Polizei in Schwäbisch Gmünd nimmt hierzu Zeugenbeobachtungen entgegen.
Eschach: Auffahrunfall
Auf der Hauptstraße ereignete sich am Donnerstagnachmittag ein Auffahrunfall mit rund 3000 Euro Schaden. Ein 44-jähriger Polo-Fahrer fuhr gegen 15.45 Uhr auf einen vor ihm stark abbremsenden Mazda auf, der mit der Bremsung auf eine Verkehrssituation vor ihm reagierte.
Lorch: Vorfahrtsunfall unter Alkohol
An der Kreuzung Stuttgarter Straße/Maierhofstraße/Gaisgasse stießen am Donnerstagnachmittag zwei Pkw zusammen. Beim 72-jährigen Unfallverursacher wurde vorangegangener Alkoholgenuss festgestellt, bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt, sein Führerschein wurde einbehalten. Der Mann wollte gegen 14.20 Uhr von der Gaisgasse kommend, über die Stuttgarter Straße weg, in die Maierhofstraße weiterfahren. Dabei stieß er mit einem vorfahrtberechtigten VW Beetle zusammen, dessen 48-jähriger Fahrer von der Ortsdurchfahrt her kam. Der Schaden an den Unfallfahrzeugen wurde auf 5500 Euro geschätzt.
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