Nach Einschleusen von zehn Flüchtlingen – Schleuser festgenommen

Nach Einschleusen von zehn Flüchtlingen – Schleuser festgenommen

ANGER, LKR. BERCHTESGADENER LAND. In der Nacht auf Mittwoch, 25.03.15, kontrollierten Beamte der Schleierfahndung Traunstein auf der Autobahn A8 einen Kleinbus mit deutscher Zulassung, in dem sich insgesamt zehn Flüchtlinge, darunter vier Kinder befanden. Zwei Schleuser wurden vorläufig festgenommen. Gegen einen der Verdächtigen, einem 42-jährigen Mann aus dem Kosovo, erging Haftbefehl. Die Kriminalpolizei Traunstein ermittelt.

Der Kleinbus war in der Nacht von Dienstag, 24.03.2015 auf den Mittwoch, 25.03.2015, gegen Mitternacht, einer Streife der Schleierfahndung Traunstein auf der Autobahn A8 aufgefallen, da sich in dem Fahrzeug auffallend viele Personen befanden. Kurz zuvor war der Pkw über den Grenzübergang Walserberg nach Deutschland eingereist und nun in Richtung München unterwegs.

An der Ausfahrt Anger konnte das Fahrzeug angehalten und kontrolliert werden. Am Steuer des Kleinbusses saß ein 42-jähriger, kosovarischer Staatsangehöriger, der sich zwar ordnungsgemäß ausweisen aber keinen Führerschein vorlegen konnte. Beifahrerin war eine 26-jährige Schweizerin.

Neben diesen beiden hielten sich im Fahrzeug noch zehn weitere Personen mit afghanischer und kosovarischer Staatsangehörigkeit, darunter vier Kinder im Alter zwischen sechs Monaten und sieben Jahren auf. Die drei Männer im Alter zwischen 25 und 32 Jahren und die drei Frauen im Alter zwischen 23 und 25 Jahren konnten keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland nachweisen. Auch die vier Kinder waren zur Einreise nach Deutschland nicht berechtigt. Keiner der zehn „Geschleusten“ hatte ein erforderliches Visum für das Bundesgebiet.

Alle Personen wurden zunächst vorläufig festgenommen, zur Dienststelle der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein verbracht und später der Kriminalpolizei Traunstein zur weiteren Sachbearbeitung übergeben. Das zuständige Fachkommissariat übernahm die Ermittlungen wegen Verdachts des Einschleusens und der illegalen Einreise. Gegen den 42-jährigen Fahrer wird zusätzlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Wegen des Schleusens wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein dem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete.



Quelle: Bayerische Polizei