POL-OS: Osnabrück – Bombenfund in der Gartlage – Pressetext der Stadt Osnabrück –

25.03.2015 – 13:34

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Osnabrück (ots) – Blindgängerfund in der Gartlage: Evakuierung am 25. März Bei der laufenden Suche nach Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg wurde heute eine Bombe in der Gartlage gefunden. Die Hinzuziehung des Sprengmeisters des Kampfmittelbeseitigungsdienstes hat ergeben, dass der Blindgänger noch heute ent-schärft werden muss. Daher muss das entsprechende Gebiet mit einem Sicherheitsradius von einem Kilometer evakuiert werden: Betroffen sind rund 3.500 Personen aus dem Bereich Gartlage, Dodesheide und Widukindland. Diese müssen ihre Häuser und Wohnungen bis 17 Uhr räumen und den Evakuierungsbereich verlassen.

Die den Bereich des Fundorts begrenzenden Straßen und Flächen bleiben frei zugänglich beziehungsweise befahrbar. Im Einzelnen sind sämtliche nachfolgend genannten Straßen und Häuser zu räumen:

Am Zuschlag 12 und 16, Bremer Str. 57 – 235 ungerade, Carla-Woldering-Str., Cherusker-weg, Dodeshausweg 44 – 50 gerade, Freiheitsweg, Freundschaftsweg, Friesenweg, Gartla-ger Weg, Gevaweg, Haster Weg 66 und 100, Heimatweg, Heinrich-Rabe-Str., Hunteburger Weg 1 – 207, Ickerweg 4A – 71, Kameradschaftsweg, Knollstr. 184, 184A und 208, Luhr-mannsweg, Sachsenweg, Sigiburgweg, Teutonenweg, Theanolte-Bähnisch-Hof, Vaterlands-weg, Venner Weg 8, 10, 16 und 20, Westfalenweg 3 – 9 ungerade, Widukindplatz 1 – 5 un-gerade

Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger steht ein Evakuierungszentrum in der Anne-Frank-Schule im Schulzentrum Sonnenhügel, Knollstraße 143 zur Verfügung. Bis zum Abschluss der Evakuierung fahren Busse des Verkehrsbetriebs der Stadtwerke Osnabrück von den Haltestellen im Evakuierungsbereich zur Gesamtschule Schinkel.

Die Straßen im Evakuierungsbereich sind ab 17 Uhr gesperrt. Der Linienverkehr des Verkehrsbetriebs läuft bis zum Abschluss der Evakuierung weiter. Ein Aussteigen im vorgenannten Bereich ist nicht mehr möglich.

Für bettlägerige oder kranke Personen bestehen Transportmöglichkeiten, die über die Regionalleitstelle Osnabrück (Telefon 0541 323 4455) angefordert werden können. Es ist unbedingt anzugeben, ob die Person sitzend oder liegend transportiert werden kann. Notwendige Transporte können ab sofort, müssen jedoch unbedingt vor der Maßnahme angemeldet werden.

Die Entschärfung des Blindgängers kann erst nach erfolgreicher Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Um die Evakuierung nicht unnötig zu verzögern, wird an alle betroffenen Personen appelliert, den Bereich unverzüglich zu verlassen.

Die Maßnahme wird mehrere Stunden dauern. Es sollten daher die unbedingt notwendigen Dinge (Medikamente, Säuglings- oder Spezialnahrung) sowie angemessene Kleidung mitgenommen werden.

Die Stadtverwaltung bittet darum, ältere und insbesondere auch ausländische Nachbarn über die Evakuierungsmaßnahme zu informieren. Die Betroffenen sollten sich vor dem Verlassen Ihrer Wohnung vergewissern, dass sie Elektro- und Gasgeräte (Bügeleisen, Herd usw.) ausgeschaltet und alle Wasserhähne geschlossen haben.

Der Frühjahrsstadtmarkt findet ohne Einschränkungen statt.

Die Stadtverwaltung informiert – auch über Rundfunkdurchsagen – sobald die Maßnahme abgeschlossen ist und die Betroffenen in Ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren können.

Für Fragen ist ab sofort bis zum Ende der Maßnahme ein Bürgertelefon unter der Nummer 0541 323 4490 geschaltet. Weitere Informationen auch im Internet unter www.osnabrueck.de.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Anke Hamker
Telefon: 0541/327-2072
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de

Quelle: news aktuell / dpa