25.03.2015 – 13:00
Karlsruhe (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe
Für den kommenden Dienstag, 31. März, sind um 19.30 Uhr auf dem Karlsruher Stephanplatz wieder eine Kundgebung der Pegida und Gegenveranstaltungen angemeldet worden. Dies macht erneut Sperrungen einiger Straßenabschnitte in der Innenstadt notwendig. Neben dem Areal hinter der Postgalerie sind die Amalien-, die Douglas-, die Hirsch- sowie die Leopoldstraße und der Kaiserplatz von den Maßnahmen betroffen. Insbesondere die Nutzung der dort gelegenen Parkhäuser „Postgalerie“ und „Amalienstraße“ ist an diesem Abend voraussichtlich ab 18.30 Uhr für etwa zwei Stunden erheblich beeinträchtigt. Entsprechende Hinweisschilder mit Halte- und Durchfahrtsverboten werden durch die Stadt Karlsruhe frühzeitig aufgestellt.
Die Stadt Karlsruhe sieht auch weiterhin aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit, die angemeldeten Versammlungen zeitlich oder örtlich zu verlegen. Diese rechtliche Einschätzung ist bereits am vergangenen Montag sowohl vom Verwaltungsgericht in Karlsruhe als auch vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigt worden worden. Beide Gerichte hatten einen Antrag der Eigentümerin des Einkaufszentrums Postgalerie gegen die Versammlungsbehörde der Stadt Karlsruhe auf Erlass einer versammlungsrechtlichen Verbotsverfügung abgelehnt.
Zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit und zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen wird die Polizei auf eine strikte Separierung und Trennung der gegnerischen Lager hinwirken. Dazu sind an den genannten Örtlichkeiten Gittersperren unerlässlich. Personen- und Fahrzeugverkehr wird innerhalb dieses abgesperrten Raumes für die Dauer von voraussichtlich zwei bis drei Stunden nicht mehr möglich sein.
Insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner sowie Geschäftsleute sollten sich auf die Einschränkungen vorbereiten. Ordnungsamt und Polizei bitten die davon betroffenen Personen um Verständnis.
Polizeipräsidium Karlsruhe
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