24.03.2015 – 14:34
Wilhelmshaven (ots) – Am 01. April beginnt in Niedersachsen die bis zum 15. Juli andauernde Brut- und Setzzeit. Die Polizei weist daraufhin, dass ein Verstoß gegen die Anleinpflicht mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EURO geahndet werden kann (§§ 33 u. 42 NWaldLG).
Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein.
Im vergangenen Jahr hetzten und riss in Wilhelmshaven ein nicht angeleinter Hund am Friesendamm, in Höhe der Jachmannbrücke Rehwild, in der Folge leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Jagdwilderei ein. Andrea Papenroth, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland betont, dass jeder Hundehalter ganzjährig dazu verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass seiner Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern.
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