POL-HWI: Ein Reifen ist kein Gartenabfall

23.03.2015 – 11:51

Lützow (ots) – Der Monat März gestattet es vielerorts im Landkreis Nordwestmecklenburg, dass sich Kleingärtner und Grundstücksinhaber den angefallenen Gartenabfällen durch ein Feuer entledigen können, wenn eine Kompostierung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Immer wieder kommt es dabei zu Verstößen gegen die Verordnung woraufhin die Mitarbeiter der Polizeiinspektion Wismar im März bereits in 10 Fällen gerufen wurden. Dabei geht es insbesondere um die Größe des jeweiligen Feuers, die Rauchbelästigung der Nachbarn und das andere Gegenstände mit verbrannt werden. Am Sonntag wurde eine Funkwagenbesatzung des Polizeirevieres Gadebusch gegen 14:50 Uhr auf eine dunkle Qualmwolke im Bereich Bendhof (Gemeinde Lützow) aufmerksam. Als die Beamten den Verantwortlichen vor Ort befragten, gab dieser sofort an, dass er einen Reifen zum Entfachen des Feuers genutzt habe. Der Aufforderung der Beamten das Feuer umgehend zu löschen kam der Verantwortliche nach. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eingeleitet.

Neben der Auflage, dass ausschließlich nur Gartenabfälle in den Monaten März und Oktober verbrannt werden dürfen, sind die Feuer – nur an Werktagen (somit nicht an Sonn- und Feiertagen), – nur in der Zeit von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr, und – wenn sie nicht länger als 2 Stunden brennen gestattet. (www.nordwestmecklenburg.de)

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André Falke
Telefon: 03841/203-304
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Quelle: news aktuell / dpa